Gartenanteil
| 07.06.2006 23:28 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Hallo,
wir haben zu unserer Wohnung ein im Mietvertrag hinterlegten Gartenanteil nur alleinigen Nutzung mitgemietet. Nun haben wir viel Arbeit, Geld und Zeit reingesteckt und den Garten auf "Vordermann" gebracht. Durch ein Schloß, welches wir aber mit Wissen der Vermieterin angebracht haben, ist die Nutzung des Gartenanteils durch Dritte ausgeschlossen. Nun liegt unser Anteil aber genau neben dem der Vermieterin. Durch Zufall habe ich von einem weiteren Mieter erfahren, das ihr Sohn mit einem Freund über den Zaun geklettert ist und in unserem Gartenanteil Fußball gespielt hat. Muss ich dies dulden, oder habe ich die Möglichkeit zu sagen, das es sich um einen mitgemieteten Nebenraum handelt und ich mir das Betreten durch Dritte verbiete.
Vielen lieben Dank vorab für Ihre Antwort.









