Garantiezeit Autobatterie, Rechnung rechtens?
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Vertragsrecht
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Guten Abend,
ich habe vor einem Jahr (Nov. 2004) eine Autobatterie in einem Autohaus mit Werkstatt gekauft. Nach ca. 6 Monaten (also im Mai 2005) sprang mein Auto nicht mehr selbst an, sondern ich konnte nur noch mit fremder Starthilfe das Auto starten. Darauf hin war ich bei diesem Autohaus und bekam als Ersatz eine neue Batterie (auf Garantie) eingebaut. Vorher wurde eine Fehlerstromprüfung durchgeführt, um sicher zu sein, dass das Ganze nicht am Fahrzeug (ein Leckstrom o.Ä. könnte ja vorhanden sein, der die Batterie leer gesaugt hätte) liegt. Für diesen Ersatz musste ich nichts zahlen.
Heute morgen, ca. 6 Monate nach diesem Ersatz, machte diese neue Batterie wieder schlapp, das Auto ließ sich also nicht starten. Ich habe das Autohaus angerufen und den Fall geschildert. Man sagte am Telefon, ich hätte keine Garantie mehr, da ich die Ersatzbatterie im Mai nicht bezahlt, sondern kostenlos bekomme hätte. Man ist aber trotzdem zu mir gefahren und hat mir kostenlos Starthilfe gegeben. Danach bin ich mit zum Autohaus gefahren, da der Mann sagte, wenn ich Zeit hätte, würde er einige Prüfungen am Fahrzeug machen, um zu sehen, ob es auch Fahrzeug liegen kann. Es wurden eine Generator- und Reglerschalterprüfung sowie eine Ruhestromprüfung durchgeführt, die Batterie geprüft und nachgeladen und eine Zündkerze geprüft. Dafür wurden insgesamt 88,04 Euro berechnet, die ich auch bezahlt habe. Auf meine Frage, warum denn die Batterie diesmal nicht ersetzt wurde, bekam ich die Antwort, es müsse ja nicht an der Batterie liegen. Wenn es noch einmal passiere, dann müsse ich noch einmal herkommen und man müsse umfangreiche Prüfungen am Fahrzeug machen, um sagen zu können, ob das Problem am Fahrzeug oder an der Batterie liegt.
Meine Fragen:
1) Wie ist es mit der Garantie: Habe ich grundsätzlich 2 Jahre Garantie auf jede neu eingebaute Batterie, sprich: 2 neue Jahre ab Mai 2005, als die Ersatzbatterie eingebaut wurde? Hätte ich die im Mai eingebaute Batterie wirklich bezahlen müssen, um die 2 Jahre Garantie ab dort neu beginnen zu lassen? Angenommen, es sei eindeutig, dass das Problem an der Batterie liegt: Müsste das Autohaus mir jedes Mal die Batterie kostenlos ersetzen, auch wenn innerhalb der Garantiezeit die Batterie sehr oft schlapp machen würde?
2) Liegt die Beweispflicht beim Autohaus, mir kostenlos nachzuweisen, dass mein Fahrzeug ein Problem hat und nicht die Batterie? Konkret: Muss ich wirklich die Kosten für die erwähnten Prüfungen übernehmen oder gehören sie zur o.g. Beweispflicht des Autohauses?
3) Für die ganzen Prüfungen wurde kein Auftrag von mir vorher unterschrieben. Kann ich darauf bestehen, nicht bezahlen zu müssen, da ja kein Werkstatt-Auftrag von mir erteilt wurde?
4) Lohnt sich hier eine Auseinandersetzung vor dem Gericht (Wert der Batterie ca. 150 Euro)?
Vielen Dank für die Anworten im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen








