Frage geschrieben am 07.12.2008 20:40:10Betreff: Garantieschaden
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 768
ich habe von einem Holländischen Motorenfirma einen überholten Motor für meinen Wagen gekauft, mit 3 Monten Garantie.
nach dem einbau wurde ind er Fachwerkstatt festgestellt, dass der Turbio Öl auswirft und ine saumässige Sauerei erzeugt.
Daraufhin habe ich mit mit dem Lieferanten in Verbindung gesetzt und er schickte mir einen anderen Turbolader, der aber genauso Öl verliert und dazu zu wenig Luftdruck liefert.
alles ist noch unter garantie. Der Wagen ist seit bald 2 Montaten deswegen in der Werkstatt und ich fahre einen Mietwagen. Die kosten sind bis jetzt natürliche norm geworden, kannich von dem Lieferanten sämtliche Kosten, d.h. Mietwagenkosten, Werkstattkosten und nun den Neukauf eines überholten und garantierten Turbolader, verlangen?
Antwort geschrieben am 07.12.2008 22:07:42
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Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 261
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Ob die vom Verkäufer gegebene Garantie auch Schadensersatzansprüche umfasst, kann erst nach Kenntnis der Garantiebedingungen beantwortet werden.
Sie haben jedoch neben der Garantie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Voraussetzung dafür ist, dass ein Mangel des Motors vorhanden ist. Dies scheint nach Ihrer Schilderung der Fall zu sein.
Gem. § 437 BGB haben Sie über die Behebung des eigentlichen Mangels hinaus auch Schadensersatzansprüche. Dies umfasst auch grundsätzlich die Kosten für einen notwendig gewordenen Mietwagen, die Werkstattkosten und die Mehrkosten für den Kauf eines gleichwertigen Motors.
Sie sollten daher den Verkäufer unter Fristsetzung auffordern Ihren Schaden zu ersetzen. Lässt dieser die Frist verstreichen, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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