Frage geschrieben am 03.07.2009 12:38:31

Betreff: Garantieleistungen


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 513
Ich habe einen Opel Zafiara. Schon VOR Ablauf der Garantiezeit trat ein Fehler auf, den die Werkstatt, auch nach mehreren Rücksprachen mit dem Opel-Werk, nicht finden und somit auch nicht beheben konnte. Inzwischen ist die Garantiezeit offiziell abgelaufen.
Habe ich auch jetzt noch Anrecht auf Behebebung dieses Fehlers auf Garantieleistung?


Antwort geschrieben am 03.07.2009 12:46:41
Rechtsanwalt Florian Günthner
Marktplatz 17, 89073 Ulm, Tel: 0731/602800-64, Fax: 0731/602800-65
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 207 4,8
RSS-Feed Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Die Garantie ist- im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten - eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann. Insofern ist die konkrete vertragliche Regelung entscheid. Vorbehaltlich der konkreten vertraglichen Regelung, ist der Mangel allerdings von der Garantiezeit erfasst,
da der Mangel bereits vor Ablauf der Garantiezeit auftrat und auch angezeigt worden ist. Entscheidend wird sein, dass es sich um den identischen Mangel handelt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte
Hiller, Stammen, Bartholomäus & Partner
Markplatz 17
89073 Ulm
Tel: +49 731 / 602800-64
Fax: +49 731 / 602800-65

(Büro Biberach)
Bahnhofstraße 29
88400 Biberach
Tel: +49 7351 / 5096-0
Fax: +49 7351 / 5096-22

E-Mail: f.guenthner@hiller-partner.de
Internet: www.hiller-partner.de



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
Die Antwort war: schnell, präzise, gut verständlich


Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Finanztest Testsieger frag-einen-anwalt.de
Schnell einen Anwalt fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Anwalt
Jetzt Frage stellen