Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.07.2009 12:38:31

Garantieleistungen

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 913
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe einen Opel Zafiara. Schon VOR Ablauf der Garantiezeit trat ein Fehler auf, den die Werkstatt, auch nach mehreren Rücksprachen mit dem Opel-Werk, nicht finden und somit auch nicht beheben konnte. Inzwischen ist die Garantiezeit offiziell abgelaufen.
Habe ich auch jetzt noch Anrecht auf Behebebung dieses Fehlers auf Garantieleistung?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.07.2009 12:46:41
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Die Garantie ist- im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten - eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann. Insofern ist die konkrete vertragliche Regelung entscheid. Vorbehaltlich der konkreten vertraglichen Regelung, ist der Mangel allerdings von der Garantiezeit erfasst,
da der Mangel bereits vor Ablauf der Garantiezeit auftrat und auch angezeigt worden ist. Entscheidend wird sein, dass es sich um den identischen Mangel handelt.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Garantieleistungen | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2009-07-05
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Die Antwort war: schnell, präzise, gut verständlich


Als Leser können Sie

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94144
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Garantieleistungen