Frage geschrieben am 03.07.2009 12:38:31Betreff: Garantieleistungen
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 513
Habe ich auch jetzt noch Anrecht auf Behebebung dieses Fehlers auf Garantieleistung?
Antwort geschrieben am 03.07.2009 12:46:41
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Rechtsanwalt Florian Günthner
Marktplatz 17, 89073 Ulm, Tel: 0731/602800-64, Fax: 0731/602800-65
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 207
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gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Die Garantie ist- im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten - eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann. Insofern ist die konkrete vertragliche Regelung entscheid. Vorbehaltlich der konkreten vertraglichen Regelung, ist der Mangel allerdings von der Garantiezeit erfasst,
da der Mangel bereits vor Ablauf der Garantiezeit auftrat und auch angezeigt worden ist. Entscheidend wird sein, dass es sich um den identischen Mangel handelt.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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