Garantie/Gewährleistung Rücksendekosten
16.08.2012 12:51
| Preis:
25,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Kunde tätigt am 29.11.2011 u.A. eine Bestellung in Höhe von 80,96 € über unseren Ebay Online-Shop. Nach über einem halben Jahr reklamiert der Kunde eines der Produkte im Wert von 65,- € als defekt und kauft bei uns nach Absprache das selbe Produkt nochmals, welches wir ihm sogleich nach Erhalt seiner Rücksendung wieder gutschreiben und wiedererstatten (gängige Vorgehensweise bei uns, damit der Kunde seinen Ersatz schneller bekommt). Nun verlangt der Kunde von uns allerdings die Rücksendekosten in Höhe von 6,90 €, welche ihm aufgrund der Reklamation entstanden.
Hat er tatsächlich Anspruch darauf?
16.08.2012 | 15:08
Antwort
von
Rechtsanwalt Marcus Bade
195 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Rechtslage hier eindeutig ist.
Da es sich hier um die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs handelt, hat der Kunde auch Anspruch auf Ersatz der Rücksendekosten.
Dies ergibt sich aus
§ 439 Abs. 2 BGB.
Sofern also bei dem zuerst gekauften Produkt tatsächlich ein Mangel vorlag, hat der Kunde auch einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Rücksendekosten
Ich bedauere, Ihnen kiene für Sie günstigere Antwort geben zu können, hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort dennoch einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
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Marcus Bade
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