Mein Chef hat in allen Firmenwagen GPS einbauen lassen für Datenerfassung der Fahrzeugdaten wie z.B. KM-Stand, Ölwechsel, ASU/TÜV u.ä erfasst werden können. Dabei hat sich jeder Fahrer vor Fahrtantritt sich über einen Persönlichen Transponder sich im Fahrzeug anzumelden bzw. bei Fahrtende abzumelden.
Wir mussten auch dafür eine Betriebsanweisung unterschreiben wo darin stand wie z.b. Wie oben genannt die Erfassung der Fahrzeugdaten, Erfassung des Fahrers bei verstößen der StVo und das die Privatnutzung der Fahrzeuge untersagt bzw.Kostenpflichtig(Mitvertrag) ist.
Jetzt meine Frag dazu,
darf mein Chef mich mit diesen System Voll überwachen und sogar Arbeitsstunden vom Lohn abziehen wenn ich mal kurz während der Arbeitszeit im Supermarkt mir was zutrinken Kaufe oder ähnliches?
Danke.
-- Einsatz geändert am 17.05.2008 19:13:51
-- Einsatz geändert am 17.05.2008 19:14:41
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Antwort geschrieben am 17.05.2008 21:52:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Eine Überwachung und Kontrolle der Dienstfahrzeuge dient letztlich der Aufrechterhaltung des Betriebes und dürfte damit generell zulässig sein. Dies rechtfertigt aber keine dauerhafte, unbeschränkte und vollständige Überwachung der Arbeitnehmer. Allerdings sehe ich in Ihrem Fall keine solche unbeschränkte und damit unzulässige Überwachung.
2.
Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Arbeitspflicht z. B. dadurch verletzen, daß Sie die Arbeit unberechtigt unterbrechen. Rechtlich wird das als "Nichtleistung der Arbeit" gesehen.
Folge: Der Arbeitgeber braucht für nicht geleistete Arbeit, sofern die Nichtleistung nicht gerechtfertigt ist, keine Vergütung zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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