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Frage geschrieben am 17.05.2008 19:10:00

GPS Überwachung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8153
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Abend,

Mein Chef hat in allen Firmenwagen GPS einbauen lassen für Datenerfassung der Fahrzeugdaten wie z.B. KM-Stand, Ölwechsel, ASU/TÜV u.ä erfasst werden können. Dabei hat sich jeder Fahrer vor Fahrtantritt sich über einen Persönlichen Transponder sich im Fahrzeug anzumelden bzw. bei Fahrtende abzumelden.
Wir mussten auch dafür eine Betriebsanweisung unterschreiben wo darin stand wie z.b. Wie oben genannt die Erfassung der Fahrzeugdaten, Erfassung des Fahrers bei verstößen der StVo und das die Privatnutzung der Fahrzeuge untersagt bzw.Kostenpflichtig(Mitvertrag) ist.

Jetzt meine Frag dazu,
darf mein Chef mich mit diesen System Voll überwachen und sogar Arbeitsstunden vom Lohn abziehen wenn ich mal kurz während der Arbeitszeit im Supermarkt mir was zutrinken Kaufe oder ähnliches?

Danke.


-- Einsatz geändert am 17.05.2008 19:13:51

-- Einsatz geändert am 17.05.2008 19:14:41


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 17.5.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Eine Überwachung und Kontrolle der Dienstfahrzeuge dient letztlich der Aufrechterhaltung des Betriebes und dürfte damit generell zulässig sein. Dies rechtfertigt aber keine dauerhafte, unbeschränkte und vollständige Überwachung der Arbeitnehmer. Allerdings sehe ich in Ihrem Fall keine solche unbeschränkte und damit unzulässige Überwachung.


2.

Als Arbeitnehmer können Sie Ihre Arbeitspflicht z. B. dadurch verletzen, daß Sie die Arbeit unberechtigt unterbrechen. Rechtlich wird das als "Nichtleistung der Arbeit" gesehen.

Folge: Der Arbeitgeber braucht für nicht geleistete Arbeit, sofern die Nichtleistung nicht gerechtfertigt ist, keine Vergütung zu zahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Gerhard Raab
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