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Frage geschrieben am 02.06.2010 17:09:29

GNU - Lizenz für grafische Abbildungen

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1000
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstelle Arbeitsmaterialien für Schülerinnen und Schüler. Diese Materialien werden gedruckt, als digitale Versionen angeboten und auch im Internet veröffentlicht.

Bisher habe ich alle grafischen Abbildungen selbst erstellt oder als Auftragsarbeit erstellen lassen, so dass die Bildrechte bei mir liegen. Für Materialien aus dem Bereich Geschichte oder Erdkunde brauche ich jetzt Fotos und Kartenmaterial, das ich aus Kostengründen nicht erstellen lasssen kann.

Viele Wikipediaseiten bieten Abbildungen (Fotos, Zeichnungen und Karten), die ich gut gebrauchen könnte. Diese Abbildungen werden unter einer "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" (GNU Free Documentation License) veröffentlicht, die "die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken gestattet" (Zitat Wikipedia).

Dazu meine Fragen:

1. Kann ich diese Abbildungen in Deutschland tatsächlich in meine Materialien einbauen und veröffentlichen (unter Angabe des Urhebers), auch wenn die Materialien in der Zukunft evtl. kommerziell verwendet werden?

2. Kann ich meine Materialien mit diesen Abbildungen auf einer (kostenlosen) Internetseite veröffentlichen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen


Antwort geschrieben am 02.06.2010 17:35:24
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Frage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1. Kann ich diese Abbildungen in Deutschland tatsächlich in meine Materialien einbauen und veröffentlichen (unter Angabe des Urhebers), auch wenn die Materialien in der Zukunft evtl. kommerziell verwendet werden?

Bei den von Ihnen beschriebenen Abbildungen handelt es sich unzweifelhaft um urheberrechtlich geschützte Werke. Grundsätzlich dürfen Sie somit diese Abbildungen nur mit vorheriger Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers verwenden und sind zudem auch verpflichtet die Quelle, also den Urheber, zu nennen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber Ausnahmen. Diese können sich einerseits aus dem Gesetz oder aus einer ausdrücklichen Freigabe des Urhebers ergeben.

Zu solchen Ausnahmen zählt auch die von Ihnen genannte GDL-Lizenz, die im Kern besagt, dass der Autor zu nennen ist und ein Hinweis auf die Lizenzbestimmungen zu geben ist.

Sofern ein betreffendes Bild lediglich unter der GDL- Lizenz bei Wikipedia veröffentlicht ist,gibt es mit einer Veröffentlichung auch im kommerziellen Zusammenhang grundsätzlich kein Problem, da die kommerzielle Nutzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist in den entsprechenden Lizenzbestimmungen.

Dies ist leider auch nur der Grundsatz. Denn selbst wenn das Bild auf Wikipedia unter der GDL-Lizenz läuft, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass das selbe Bild von dem Urheber anderweitig lizensiert wurde, und somit zumindest theoretisch doch die Gefahr einer Abmahnung besteht. Solche Fälle sind in der Praxis schon aufgetreten.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:

http://blog.odem.org/2009/04/wikipedia-missbrauch.html

Im Endeffekt würde ich Ihnen daher dringend angeraten, vor der Verwendung mit dem entsprechenden Urheber in Kontakt zu treten und sich die Entnahme der Fotos von Wikipedia ausdrücklich von diesem genehmigen zu lassen.


Zu 2. Kann ich meine Materialien mit diesen Abbildungen auf einer (kostenlosen) Internetseite veröffentlichen?

Eine solche Veröffentlichung ist aus den oben genannten Gründen mit einem gewissen Restrisiko behaftet, so dass Sie sicherheitshalber an den entsprechenden Urheber des betreffenden Fotos herantreten und einer Genehmigung einholen sollten.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach.

Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag !




Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
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