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Frage geschrieben am 03.02.2011 11:52:48

GKV fordert Gehaltsabrechnungen für U1 Erstattung

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1109
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 120 weitere Antworten zum Thema GKV.
Die GKV fordert die Übersendung der Gehaltsabrechnungen für einen Mitarbeiter für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit um die Erstattung U1 nach dem AAG vorzunehmen. Vorangegangene Erstattungen liefen Problemlos. Jetzt will die Kasse nicht erstatten und verlangt die Gehaltsabrechnungen.
Ist die GKV berechtigt dies Abrechnungen anzufordern? Ist der AG berechtigt die Gehaltsabrechnung herauszugeben.


Antwort geschrieben am 03.02.2011 12:16:29
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Ich sehe leider keine Möglichkeit, sich dem Verlangen der GKV zu entziehen.

Denn §3 Abs. 2 AAG sieht vor, dass der Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse die für die Durchführung des Ausgleichs erforderlichen Angaben zu machen hat.

Die Erstattung kann gem. § 4 Abs. 1 AAG im Einzelfall versagt werden, solange der Arbeitgeber die nach § 3 Abs. 2 erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig macht.

Desweiteren gilt nach Anordnung des § 10 AAG hier § 60 ff. SGB I, die ein umfassendes Mitwirkungspflicht vorsieht.

Da die Gehaltsabrechnungen entscheidend für die Rückerstattungshöhe sind, liegen m.E. auch keine der Ausnahmen des § 65 SGB I vor.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können, hoffe jedoch, Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen grüßen.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

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