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Guten Tag,
ich bin selbständig und bei der TK krankenversichert ohne Zusatzversicherungen.
Meine Ehefrau bekommt aus einer privaten Versicherung eine kleine EU-Rente und musste sich deshalb selbst krankenversichern.
Mitte 2012 läuft diese Rentenzahlung aus.
Ist meine Frau nach Ablauf der Rentenzahlung über mich beitragsfrei in der Familienversicherung mitvversichert?
Antwort geschrieben am 09.12.2011 19:05:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ihre Ehefrau kann ohne Probleme in die Familienversicherung der gesetzlichen KV zurückkehren. Wenn Sie kein eigenes Einkommen mehr erzielt, liegen die Voraussetzungen des § 10 I SGB V vor. Falls Ihre Frau bisher in einer privaten Versicherung war, muss Sie die Kündigungsfristen beachten. In der gesetzlichen KV wäre Sie nach Wegfall der Rente nicht mehr selbst pflichtversichert und würde in Ihre Familienversicherung fallen.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.12.2011 19:11:41
Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Abend wünsche ich.
Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Abend wünsche ich.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.12.2011 19:50:28
Sehr geehrter Fragesteller,
das wünsche ich Ihnen auch.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Sehr geehrter Fragesteller,
das wünsche ich Ihnen auch.
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Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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