GKV Beiträge rückwirkend nachzahlen?
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maike Domke
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau hat seit Oktober 2011 Arbeitslosengeld erhalten, was aber zum 20.02.2012 endete. Nun hat sie aber immer noch keine Arbeit gefunden. Vor ca. 2 Wochen habe ich bei ihrer GKV (in der sie seit 2008 versichert ist) angerufen und nach dem Stand der Versicherung gefragt.
Die Dame am Telefon hat mir mitgeteilt, dass die Versicherung meiner Frau nicht automatisch nach Ende der Zahlungen des Arbeitsamts weiter lief. Sie sei aber laut Gesetz verpflichtet sich wieder (bei dem gleichen Anbieter) anzumelden, und müsste dann auch die Zeit bis zum 20.2. nachzahlen!
Meine Frage ist nun ob die Informationen der GKV-Angestellten soweit richtig sind und wenn ja, ob meine Frau (bzw. im Endeffekt ich) diese Nachzahlung umgehen kann, indem sie sich z.B. bei einer PKV anmeldet, oder wenn sie wieder in ein sozialversicherungsplichtiges Arbeitsverhältnis eintritt.
Weitere evtl. relevante Informationen:
- ich selbst bin bei einer PKV versichert (weshalb eine Familienmitversicherung meineswisses nicht möglich ist)
- meine Frau hat keine deutsche Staatsbürgerschaft und ist seit 2008 in Deutschland
Für ihre Antwort, bereits im Voraus besten Dank!









