GKV / Arbeitslos / Familienzusammenfuehrung / Reihenfolge der Anmeldung
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Sozialversicherungsrecht
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Ich bin Deutscher, lebe im Ausland und habe eine Chinesin geheiratet.
Meine Frau ist schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 15.2.2011. Der Termin ist bestaetigt in einem Schreiben vom Krankenhaus der Vereinten Nationen.
Wir haben einen Antrag auf ein Familienzusammenfuehrungsvisum gestellt. Das Visum ist in Bearbeitung und wir erwarten, es kurz vor oder kurz nach Weihnachten zu bekommen.
Wir wollen schnellstmoeglich nach Deutschland ziehen, dort einen Wohnsitz nehmen, Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden und das Kind in Deutschland bekommen.
Ich werde bei meiner Rueckkehr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (vor meinem Auslandsaufenthalt wurde ich betriebsbedingt gekundigt und der Anspruch ist weniger als 4 Jahre alt und damit nicht verjaehrt). Damit werde ich Mitglied der GKV und meine Frau kann familienversichert sein.
Das Problem ist, dass unser Visum wohl kurz vor oder kurz nach Weihnachten (hoffentlich) erteilt wird.
Die Aufnahme in die GKV kann nicht in der Mutterschutzfrist erfolgen, muss also 6 Wochen vor Geburtstermin beantragt werden. Bei einem errechneten Geburtstermin vom 15.2.2010 waere damit der letzte Tag der 3. Januar 2011.
Wie ist die Reihenfolge der Schritte, die wir in Deutschland vornehmen muessen?
1. Einwohmermeldeamt
2. Arbeitsamt
3. Auslaenderbehoerde
4. Krankenkasse
Stimmt es, dass wir erst zum Einwohnermeldeamt und dann zum Arbeitsamt, dann zum Auslaenderamt gehen? Oder benoetigen wir eine Bescheinigung des Auslaenderamts, bevor wir uns anmelden koennen (damit ich LST 3 bekomme)?
Fuer die Aufnahmefrist zur GKV benotigt man sicher ein Dokument um nachzuweisen, wann der Geburtstermin ist. Reicht dort das Schreiben des Vereinten-Nationen-Krankenhauses (ausgestellt in englischer Sprache am 2.11.2010), oder muss es ein aktuelles deutsches Dokument sein (also muessen wir vorher auch noch in Deutschland zum Frauenarzt)?
Da wir wohl erst kurz vor oder nach Weihnachten einreisen koennen, was passiert, wenn wir nicht alle erforderlichen Behoerdengaenge bedingt durch Urlaubszeiten und geschlossene Aemter in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr machen koennen und nicht vor dem 3.1.2011 alle Papiere zusammen haben, um meine Frau bei der GKV anzumelden?
Welche Frist ist hier massgeblich? Einreise, Anmeldung Einwohnermeldeamt, Auslaenderamt, Arbeitsamt oder das Ausfuellen eines Antragsformulars bei der GKV?
GKV








