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Frage geschrieben am 26.08.2011 19:41:01

GEZ für Selbstständige

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1102
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema GEZ.
Hallo und guten Abend,

seit vilen Jahren bezahle ich nun für meinen PC, der auch für die Selbstständigkeit genutzt wird, die monatliche Gebühr, von umgerechnet ca. 6 Euro. Privat ist natürlich beides angemeldet, somit zahle ich für den selben PC doppelt.

Habe ich nun nach dem neuen Urteil die Möglichkeit, eine Rückforderung zu beantragen, für den PC, der für die Selbstständigkeit genutzt wird?

Privat bleibt natürlich alles so wie es ist.

Freue mich auf eine Rückinfo,
Gruß...


Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Einen Selbständiger, der ausschliesslich zuhause tätig ist und ausser einem privaten Radio- oder TV-Gerät in der Wohnung/Haus keine weiteren
gebührenpflichtigen Empfangsgeräte ausser einem auch geschäftlich genutzten internetfähigen PC (="neuartiges Rundfunk-Empfangsgerät") auf demselben Grundstück bereithält, trifft keine zusätzliche Gebührenpflicht für diesen PC. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 17.98.2011 entschieden (BVerwG 6 C 15.10 6 C 45.10 und 6 C 20.11).

Trifft dieser Sachverhalt auf Sie zu, arbeiten Sie also von zu Hause aus, können Sie die zuviel gezahlten Gebühren zurückfordern, da die Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte und daher der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung vorliegt. Etwas anderes würde nur gelten, wenn Sie aufgrund eines Gebührenbescheids gezahlt hätten, da dieser nach einem Monat unanfechtbar geworden wäre. Erkennbar ist ein solcher Bescheid an der Titulierung als "Bescheid" und einer abschließenden Rechtsbehelfsbelehrung. Allerdings werden solche Bescheide nur in Ausnahmefällen, meist bei Zahlungsverzug ausgestellt.

Haben Sie aber regelmäßig aufgrund der "klassischen" Zahlungsaufforderungen der GEZ gezahlt, können Sie Überzahlungen wie gesagt zivilrechtlich zurückfordern. Zu beachten ist allerdings die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB), so dass Gebühren in der Regel nur rückwirkend bis 2008 zurückgefordert werden können. Gebühren für 2007 könnten Sie nur mit dem Argument zurückfordern, dass eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorlag, die den Verjährungsbeginn bis zu den Urteilen des BVerwG 2011 hinausgezögert hat, allerdings besteht hierbei ein gewisses Prozessrisiko (vgl. BGH, Urteil vom 15.6.2010 - XI ZR 309/09).


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.08.2011 08:29:30

Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Zahlung an die GEZ erfolgte ausschließlich auf Nachfrage, ob ich für den identischen PC, für den auch im priv. Bereich GEZ Gebühren bezahlt werden (normale GEZ TV/Radio), auch noch im Selbstständigen Bereich zusätzlich GEZ Gebühren bezahlen muss.
Daraufhin wurde mir nur schlicht weg gesagt - JA. Somit wurde dieser PC doppelt beroffen. Ich zahle seit dem privat (ca. 17 Euro Pro Monat) und Selbstständig nochmal ca. 6 Euro pm.
Besteht daraufhin nach dem Urteil aus dem August die Möglichkeit, die Zahlungen zurückzufordern (Selbstständigen Zahlungen)?

Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.08.2011 11:16:12

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten und hierfür den PC nutzen, fallen für den Selbständigen Bereich keine zusätzlichen Gebühren an. Sie können die 6 Euro monatlich daher zurückfordern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
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