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Frage geschrieben am 08.01.2012 17:58:09

GEZ fordert trotz Befreiungsantrag (Vorraussetzungen sind gegeben) Gebühren ein

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 907
Guten Tag,
es geht bei meiner Frage darum, dass ich als Student Bafög beziehe und auf Grund dessen einen Antrag zur Befreiung von den GEZ-Gebühren gestellt habe. Dieses war im August 2010.

In den folgenden 15 Monaten habe ich keine weiteren Briefe von der GEZ erhalten.

Erst im November 2011 erhielt ich einen Gebührenbescheid in Höhe von 241,31€.

Nach dem Erhalt des Gebührenbescheides habe ich mich dann schriftlich an die GEZ gewand und erläutert, dass ich bereits einen Antrag gestellt habe und da keine Zahlungsaufforderungen oder ähnliches kam, ich davon ausgegangen bin, dass mein Antrag auf Gebührenbefreiung bewilligt wurde.

Ende Dezember 2011 erhielt ich dann folgenden Brief:

"Sehr geehrter Herr Schlüter,
für Ihre Mitteilung vielen Dank. Sie teilen uns mit, dass Sie bereits einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für den Zeitraum 09.2010 bis 08.2011 zugeschickt haben.

Die Prüfung des Teilnehmerkontos hat ergeben, dass ihre Antrag vom 10.08.2010 bei uns eingegangen ist. Leider war nicht erkennbar, ob Sie Leistungen erhalten, da der offizielle Bescheid manuell geändert (geschwärzt) wurde.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei diesem Bescheid um eine Urkunde handelt und daher nur Original als Nachweis gültig ist.

In unserem Schreiben von 16.02.2011 baten wir Sie, uns innerhalb von 4 Wochen einen ungeschwärzten Bescheid zu schicken. Unserer Bitte sind Sie leider nicht nachgekommen.

Eine Befreiung konnte daher nicht ausgesprochen werden.

Des Weiteren beanstanden Sie, dass Sie keine Zahlungsaufforderungen von uns erhalten haben.

Da wir Sie auf dem Postweg nicht erreichen konnten, erhielten Sie von uns keine Zahlungsaufforderungen.

...."

Was die Schwärzung betrifft, kann ich nicht mehr genau sagen, was hiermit gemeint ist. Es kann sein, dass ich zum Antrag einen Kontoauszug beigelegt habe, auf dem ersichtlich ist, dass ich Bafög erhalte. Geschwärzt habe ich dann nur mein aktuelles Saldo und eventuell andere durchgeführte Überweisungen, da diese der GEZ nichts angehen.

Mir kommt es komisch vor, dass mich die GEZ erst im Februar 2011 um eine ungeschwärzte Fassung des Bescheides bitte, obwohl der Antrag ja schon im August 2010 gestellt wurde...
Und weiterhin komisch ist, dass die GEZ mich angeblich schriftlich nicht erreicht konnte... Das heißt ja nicht, dass die einfach den Briefverkehr einstellen können... Andere Briefe habe ich ja auch erhalten und der Geührenbescheid kam auch plötzlich an.
Hätte ich früher eine Mahnung bekommen, hätte man ja reagieren können...
Es scheint so als ob die GEZ händeringend nach Argumentationen sucht, um dass Geld noch von mir zu bekommen.
Da die Vorraussetzungen für eine Befreiung über den gesamten Zeitraum vorlagen und der Antrag auch früh genug bei der GEZ eingegangen ist, sehe ich nicht ein die Gebühren zu bezahlen...

Wie sollte ich Ihrer Meinung nach jetzt weiter verfahren?


Mit freundlichen Grüßen
M. Schlüter


Antwort geschrieben am 08.01.2012 18:40:49
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich anhand Ihrer Angaben wie folgt:

Gegen den Bescheid haben Sie - wohl fristgerecht - Widerspruch eingelegt.

Sollte nun ein Widerspruchsbescheid ergehen, d.h. Ihrem Widerspruch auf Grund Ihrer Argumentation nicht abgeholfen werden, bleibt Ihnen nur die Klage zum Verwaltungsgericht.

Die Gebührenbefreiung (nicht bei den Eltern lebend, BAföG-Empfänger), ist in Ihrem Fall bindend.
Das ergibt sich aus § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 5a Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV).

Klage können Sie beim Verwaltungsgericht selbst einlegen.

Ratsam ist jedoch, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtslage und der weiteren Vertretung zu beauftragen.

Möglichwerweise steht Ihnen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu, sodass Ihnen bis auf 10 € keine Kosten anfallen.

Machen Sie, wenn erforderlich, von der kostenlosen Nachfragefunktion Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.01.2012 13:56:08

Sehr geehrter Herr Eichhorn,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Die GEZ schrieb mir ja folgendes:
"In unserem Schreiben von 16.02.2011 baten wir Sie, uns innerhalb von 4 Wochen einen ungeschwärzten Bescheid zu schicken. Unserer Bitte sind Sie leider nicht nachgekommen.
Eine Befreiung konnte daher nicht ausgesprochen werden."
Sie sagen, dass die Gebührenfreiheit bindend wäre. Heißt das, dass die Befreiung auch gewährt werden muss, auch wenn der Bescheid erst nach der 4 Wochen Frist bei der GEZ eingegangen ist?

Ich finde es auch unverhältnismäßig, dass sich die GEZ 6 Monate Zeit lässt um auf meinen Antrag zu Antworten und mir dann nur 4 Wochen Zeit für eine Rückantwort gibt...

Wie sehen Sie die Chancen einen Rechtsstreit in dieser Sache zu gewinnen?

Mit freundlichen Grüßen
M. Schlüter

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.01.2012 14:34:59

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie die Frist schuldhaft versäumt hätten, wäre die Auffassung der GEZ korrekt.

Sie haben aber keinen Brief mit der Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, bekommen.

Die Befreiung ist damit zu erteilen.

Die Chancen bei einem Rechtsstreit stehen gut.


Mit freundlichen Grüßen,

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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