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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich übe meine beratende freiberufliche Tätigkeit im Arbeitszimmer der gemeinsamen Privatwohnung von mir und meiner Ehefrau aus. Für Radio und Fernsehen zahlt meine Frau bereits GEZ-Gebühren.
Nun habe ich von der GEZ zwei Schreiben mit der Aufforderung erhalten, meine „gesetzliche Verpflichtung“ zu Prüfen und gewerblich genutzte Radios und PCs anzumelden.
Im Arbeitszimmer befindet sich lediglich ein teilweise beruflich genutzter PC.
Es gibt inzwischen Gerichtsurteile wie Sie wissen (z.B. AZ 4 A 149/07 oder AZ 4 A 188/09 VG Braunschweig), die den Klägern bestätigen, dass beruflich genutzte PCs in Privaträumen nicht gebührenpflichtig sind, wenn bereits Radio- und Fernsehgeräte auf dem selben Grundstück angemeldet sind. Ob die angemeldeten Geräte privat oder beruflich genutzt werden, spiele dabei keine Rolle.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Die Schreiben im Vertrauen auf die genannten Gerichtsurteile ignorieren ?
Das Auskunftsformular gibt mir leider nicht die Möglichkeit wahrheitsgemäß zu antworten. Ich habe nur die Wahl ein Gerät anzumelden oder zu erklären, dass ich keinerlei Geräte besitze. Ich müsste handschriftlich ergänzen...: Ich habe „kein gebührenpflichtiges“ Gerät.
Wäre es vor dem genannten Hintergrund besser direkt unter Vorbehalt zu zahlen oder soll ich es auf ein Klageverfahren (nach Zwangsanmeldung und Gebührenbescheid) ankommen lassen (welches Kostenrisiko entstünde da? Wie groß wäre die Wahrscheinlichkeit, dass sich das VG Lüneburg dem VG Braunschweig anschließt)?
Vielen Dank für eine kurze Antwort mit Ihrer Einschätzung!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.12.2009 08:43:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
1.
Sicherlich macht es allein Sinn, nur wahrheitsgemäß den Formularbogen gegenüber der GEZ auszufüllen oder andernfalls diesen zu ignorieren.
Generell ist aber von einer Anmeldung abzusehen, da Sie dann selbst erklärt haben, Sie seien rundfunkgebührenpflichtig, was aber die GEZ/die betreffende Rundfunkanstalt Ihnen nachweisen muss.
Auf diese Weise ließe sich ein Gebührenbescheid abwarten, gegen den dann das Rechtsmittel des Widerspruches eingelegt werden kann.
Den Widerspruch können Sie selbst einlegen, ansonsten entstehen recht geringe Verwaltungsgebühren und Mahnkosten.
Auch vor dem Verwaltungsgericht können Sie selbst auftreten oder sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten lassen.
Zahlungen sollten nur unter Vorbehalt erfolgen.
Ich verweise auch auf meinen hier veröffentlichten Artikel, http://www.123recht.net/article.asp?a=42157 Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC.
Im Übrigen kann hier zumindest schwerpunktmäßig auch nur eine private Nutzung vorliegen, für die schon GEZ-/Rundfunkgebühren gezahlt werden.
2.
Wie sich nach der Entscheidung des VG Braunschweig, die kürzlich ergangen ist, die Rechtsprechung entwickeln wird, ist höchst fraglich - etwa die Hälfte der Gerichte neigt in die eine Richtung, die Rundfunkgebührenpflicht zu bejahen, etwa die andere Hälfte vertritt genau das Gegenteil.
Es bleibt daher das höchstrichterliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag sowie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2010!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
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