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Hallo ich stehe mit der GEZ seit Jan. 2010 im Schriftwechsel wegen Gebührenabrechnung und habe per Einschreiben meine Mitgliedschaft gekündigt u. die Gebührenanforderung abgelehnt.Weiterhin habe ich die GEZ aufgrund fehlender Rechtsgrundlage( Aussetzung des gesamten Geltungsbereich der Bundesrepublik D am 03/1990) wie auch unzulässiges Amtshilfeersuchen als Privatinkasso beim Amt ersucht, Stellungnahme über die Legitimität und Rechtsmäßigkeit ihres Tuns nach derzeit geltendem Recht im
Rechtsraum Deutschland abzugeben. Dies wurde nicht getan sondern über die Stadt mein Konto im Amtshilfeersuchen gepfändet worüber ich nicht mal einen rechtsfähigen Beschluss habe. Was kann ich tun? Ich erkenne die Legitimität der erhobenen Gebühren wie auch die formale Falschabwicklung der Beitreibung nicht an.Weiterhin berufe ich mich auf meine nachweislich eingereichte und nicht beantwortete Kündigung v. 20.01.2010
mfg
Antwort geschrieben am 02.02.2011 16:07:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 523
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Problem an der Sache ist, dass man die Mitgliedschaft in der GEZ nicht ohne Weiteres kündigen kann.
Die fehlende Rechtsgrundlage wage ich auch zu bezweifeln. Die GEZ zieht die Legitimation für das Erheben der Gebühren aus dem Grundgesetz, Artikel 5 und den daraus folgenden Rundfunkstaatsverträgen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass es dem Grundgesetz an Legitimation fehlt und damit auch die Rechtsgrundlagen für die GEZ im Allgemeinen entfallen sind, kann ich dem nicht ganz zustimmen.
Es gibt in der Tat einige Leute in Deutschland – darunter auch Rechtlehrer – die der Ansicht sind, dass das Grundgesetz keine gültige Verfassung für unser Land darstellt, da es nicht vom Volk legitimiert wurde.
Ich würde dieser Ansicht aber nicht folgen und mich nicht darauf verlassen. Jedenfalls würde man damit vor Gericht nicht zu dem gewünschten Ergebnis kommen.
Im Ergebnis muss man also davon ausgehen, dass sowohl das Grundgesetz als auch der Rundfunkstaatsvertrag gültig sind.
Die Mitgliedschaft bei der GEZ kann nur beendet werden, wenn die Voraussetzungen für die Gebührenpflichtigkeit entfallen. Wenn Sie also keine empfangsfähigen Geräte mehr haben und dies gegenüber der GEZ nachweisen, muss man Sie aus der Zahlungsverpflichtung entlassen.
Hinsichtlich der Pfändung sollte diese dem gerichtlichen Vollstreckungsschutz unterworfen und die Pfändung an sich geprüft werden.
Zum Schutz Ihres Kontos und des darauf befindlichen Geldes sollte das Konto in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden.
Zunächst sollten Sie aber noch Stundung der offenen Forderung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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