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GEZ Gebühren Internet-PC


18.07.2006 12:10 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von




Guten Tag,

ich arbeite als freiberuflicher Autor, habe mein Arbeitszimmer in meiner Wohnung, mit der ich zusammen mit meiner Freundin lebe. Meine Freundin besitzt einen PC, den ich nutze. Damit komme ich auch ins Internet, was ich auch nutze. Der Internetzugang beim Provider läuft über ihren Namen.

Meine Frage: Muss ich bei der Sachlage ab 1.1.07 zusätzlich GEZ-Gebühren für den PC bezahlen als Freiberufler? Privates TV und Radio in der Wohnung sind auf meinen Namen angemeldet.
Antwort vom
18.07.2006 | 13:33
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Grds. wäre von Ihrer Freundin ab dem 01.01.2007 eine Gebühr für den PC zu entrichten, da eine Befreiung mangels Ehe leider nicht in Frage kommt.

II. Sie selbst wären meiner Ansicht nach jedenfalls wegen § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht noch zusätzlich gebührenpflichtig, da Sie in den nicht nur ausschließlich privat genutzten Räumen (Wohnung/Grundstück) bereits Rundfunk- und Fernsehgebühren entrichten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 19.07.2006 | 10:20

Vielen Dank. Wie sähe denn die Lage aus, wenn ich mein TV und Radio abmelde und meine Freundin dies zeitgleich auf ihren Namen wieder anmeldet. Geht das überhaupt?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 19.07.2006 | 11:14

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Prinzipiell ist der von Ihnen angedachte Weg „möglich“. Z.B. können Sie die Geräte an Ihre Freundin veräußern. Anschließend würde Ihre Freundin die Geräte dann anmelden. (Das „Problem“ ist dann nur, dass die wirkliche Rechtslage nicht den tatsächlichen Umständen entspricht und eine Eigentumsübertragung der Geräte gar nicht beabsichtigt war. In solch einem Fall handelt es sich um ein „Scheingeschäft“, dass nach § 117 BGB nichtig ist. Dennoch müsste Ihnen die GEZ dies erst einmal nachwiesen, was sie wohl nicht können wird.)

Dennoch gilt der Grundsatz, dass man schlafende Hunde nicht wecken sollte. Meiner Ansicht nach würde die GEZ Ihren Haushalt nicht kontrollieren, da Sie ja bereits angemeldet sind und (beide) Gebühren bezahlen.

Einfacher wäre es wohl, wenn Ihre Freundin den PC an Sie veräußert. (Ggf. wäre der Online-account noch zu ändern.) Dann ist die Gebührenfrage geklärt (für den PC wären nicht noch zusätzlich Gebühren zu bezahlen), vgl. § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt