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Frage geschrieben am 03.11.2010 08:59:34

GEZ-Gebühren

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1620
Sehr geehrte Damen und Herren,

bin im Januar 2010 zu meinem jetzigen Mann gezogen und habe im gleichen Monat die GEZ gekündigt und meine Einzugsermächtigung widerrufen sowie mitgeteilt, dass das Bankkonto ebenfalls erloschen ist.
Doch diese hat fleißig weiter Gebühren von meinem Konto eingezogen.
Da das Konto bei der Bank nicht mehr bestand, bekam ich dann Mahnungen mit Rücklastschriftgebühren etc. Mit Schreiben vom April 2010 habe ich nochmals an die Kündigungsbestätigung erinnert und die zuviel abgebuchten Gebühren zurückgefordert sowie gegen die Mahnung Einspruch erhoben (Begründung siehe oben).
Ende April bekam ich als Antwort: mein Kündigungsschreiben sei nie eingegangen und ich hätte die Gebühren zu zahlen. Das habe ich nicht getan - daraufhin erhielt ich nun zum 01.10.2010 einen Leistungsbescheid über Rundfunkgebühren 04-06/2010 zzgl. Rücklastschriftkosten, Gutschrift wegen Abmeldung ab 05/2010 zzgl. Säumniszuschläge 5 Euro mit der Vollstreckungsandrohung.
Muss ich das zahlen?? Bitte geben Sie mir eine Empfehlung, ob ich zahlen muss oder nicht.


Antwort geschrieben am 03.11.2010 09:22:59
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Problem ist, dass die GEZ – wie so oft – den Zugang von solchen Schreiben bestreitet, wenn man das Schreiben nicht als Einschreiben versendet. Einfache Briefe gehen recht häufig bei der GEZ und anderen Stellen verloren.

Soweit Sie aber noch eine Kopie von Ihrem Schreiben haben und einen Zeugen für den Versand des Briefes benennen können, wäre das von Vorteil.

Da Sie zu Ihrem Mann gezogen sind, ist ein Haushalt weggefallen und Sie müssen nur noch einmal und nicht mehr doppelt die Gebühren für Rundfunkgeräte bezahlen. Die Kündigung erfolgte daher zu Recht.

Da das Konto nicht mehr besteht, kann die GEZ auch keine Beiträge mehr einziehen.

Sie sollten auf das Schreiben der GEZ reagieren und die Forderung zurückweisen und nochmals mit Nachdruck auf die Kündigung verweisen. Legen Sie das Kündigungsschreiben in Kopie bei und benennen einen Zeugen für den Versand des Briefes.

Sollte sich die GEZ nicht darauf einlassen, sollten Sie erwägen, einen Anwalt mit der Forderungsabwehr zu beauftragen.

Es kann passieren, dass die GEZ weiter Mahnungen schickt und irgendwann einen Gebührenbescheid erlässt. Gegen diesen ist dann binnen eines Monats ab Zugang Widerspruch einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.11.2010 09:30:49

Ich habe bereits mit meinem Schreiben vom April 2010 die Kopie des Kündigungsschreibens mitgeschickt, trotzdem wurden mir Mahnungen und zuletzt der Leistungsbescheid vom 01.10.2010 übermittelt (zuletzt mit dem Hinweis: Teilnehmerkonto abgemeldet ab 05.2010.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.11.2010 09:33:35

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ja, ich weiß, Sie haben der GEZ bereits alles mitgeteilt. Aber wie Sie selbst merken, scheint man bei der GEZ auf stur zu machen. Daher müssen Sie denen nochmal alles schicken.

Sie sollten dennoch ein letztes Mal ein Schreiben an die GEZ übermitteln und auf Löschung des Kontos gemäß Kündigung bestehen.

Darüber hinaus sollten Sie jede Rechnung und Mahnung an die GEZ zurücksenden und ggf. erwägen, einen Anwalt zu beauftragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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