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Frage geschrieben am 11.08.2010 10:53:25

GEZ-Gebühren / Zwangsanmeldung und Festsetzung

Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2426
Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit 1996 offiziell von der GEZ abgemeldet. Damals hatte ich ein Autoradio angemeldet, das Auto wurde dann seinerzeit mitsamt Radio verschrottet und die Nachweise der GEZ erbracht.
Seitdembesitze ich weder ein Autoradio (Angst vor Diebstahl) noch einen Fernseher und bin auch aus gutem Grund sehr froh darum (ja,so etwas gibt es!).

Nun bin ich letztes Jahr im April umgezogen, prompt kamen immer wieder Briefe der GEZ, welche ich aus o.g.Gründen Ignoriert habe.
Eines Nachts letzten Jahres fiel mir ein suspekt erscheinender Herr vor unserem Haustor auf, als ich ihn auf sein nächtliches Tun angesprach, fuhr er hastig mit dem Auto davon. Dies hat sich zwei mal zugetragen, ich bin der Meinung daß es sich um ein und denselben Herren handelte.
Ein paar Tage später hatte ich dann das erste Schreiben von mittlerweile vielen im Briefkasten, auf dem mein Name und vor allem eine Mitgliedsnummer (??) stand.
Aus den Bescheiden geht weder hervor, wie sich die geforderten Gebühren zusammensetzen, nur der Zeitraum (ab 07-2009), noch sind die angeblich vorhandenen Geräte aufgeführt, welche die Grundlage dieser Forderung begründen würden.

Da die Höhe der Forderung mittlerweile rund 261 Euro beträgt und ich keinerlei Veranlassung sehe, dies zu zahlen, würde ich nun gerne wissen, ob eine "Zwangsanmeldung", - wie in meinem Fall offenbar geschehen - überhaupt einfach so gemacht werden kann.

Bin ich überhaupt verpflichtet, den Betrag zu zahlen? Die Zahlung käme doch einem Eingeständnis meinerseits gleich und ich würde die Forderung als rechtens erklären, was ich auf keinen Fall will. Ich möchte nicht für eine nicht in Anspruch genommene Leistung zur Kasse gebeten werden.

Ich besitze weder einen Fernseher, noch ein Radiogerät oder ein Autoradio (ich habe andere Hobbies und komme wirklich sehr gut ohne diese Medien aus). Bin ich in der Beweispflicht?

Vielen Dank und Grüße!


Antwort geschrieben am 11.08.2010 12:47:45
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
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Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Die Zahlung sollten Sie, unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes, nicht vornehmen. Besitzen Sie kein Rundfunkgerät, so müssen Sie selbstverständlich auch keine Gebühren hierfür zahlen.

Sie müssen auch nicht das Nichtvorhandensein solcher Geräte beweisen – sondern die GEZ Ihnen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die GEZ der Ansicht ist, Sie besitzen derartige, anmeldepflichtige Geräte. Zurückzuführen könnte diese Ansicht auf den Besuch des Herrn sein.

Der Gebührenbescheid und die Mittelung über die „Zwangsanmeldung" sollten mit Rechtsmitteln angegangen werden. Hier ist zunächst ein Widerspruch zu erheben. Berücksichtigen Sie bitte die hierfür maßgeblichen Fristen.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass auch internetfähige PC`s mittlerweile zu den neuartigen Rundfunkgeräten gezählt werden können – allerdings gehe ich davon aus, dass Sie diese Frage nicht vom heimischen PC gestellt haben.
___

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Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
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