GEMA will´s wissen. Private oder gewerbliche Internetseite???
04.04.2011 18:44 |
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Medienrecht
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Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe schon viel Zeit im Internet damit verbracht, um herauszufinden, wo genau die Abgrenzung zwischen einer privaten und einer gewerblichen Internetseite liegt. Richtig fündig geworden bin ich nicht, weshalb ich mich nun an Sie wende.
Mein Unternehmen ist Eigentümer einer Internetseite. Die Internetseite befasst sich ausschließlich mit allen Informationen rund um einen Sänger aus Deutschland. Programmiert wurde die Seite unentgeltlich von mir, mit Inhalten gepflegt und am Leben erhalten wird sie von drei Freundinnen von mir, die verteilt im Norddeutschenraum wohnen.
Nun wollen wir auf der Startseite ein Intro einbinden, ein sog. Flash-Intro, das mit Hintergrundmusik des besagten Künstlers unterlegt ist. Da es sich um einen bekannten Künstler handelt, der international tätig ist, unterliegen dessen musikalischen Veröffentlichungen natürlich der GEMA.
Auf der Internetseite der GEMA bin ich auch nicht so richtig fündig geworden. Dort gibt es für Musik im Internet eine Menge an Tarifen. Unter anderem unterscheidet die GEMA Tarife für gewerbliche und für private Internetseiten. Da mein Unternehmen, eine GmbH im Übrigen, im Impressum als Eigentümer steht, die Inhalte aber rein privat sind, kenne ich mich inzwischen nicht mehr aus, welchen Tarif ich zu nehmen habe.
Sicherlich könnte ich bei der GEMA anrufen und mich erkundigen, nur möchte ich vorab und separat eine unabhängige Meinung haben. Ich befürchte nämlich, dass ich nur deswegen als gewerblich eingestuft werde, weil meinem Unternehmen die Seite gehört.
Nach meinen Informationen handelt es sich doch um eine gewerbliche Seite, wenn damit Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Wie ist denn tatsächlich die Rechtsgrundlage? Handelt es sich um eine private Seite, wenn sie von einer Privatperson betrieben wird, oder gilt das auch, wenn sie zwar einer GmbH gehört, aber von dieser weder beworben, noch inhaltlich betrieben wird?
Wie sieht es ferner mit den geldwerten Vorteilen aus? Danach fragt die GEMA ebenfalls. Ist es ein geldwerter Vorteil, wenn der Künstler sich für die erbrachte Arbeit im Jahr erkenntlich zeigt und so z. B. Eintrittskarten für Konzerte „sponsert" oder vergleichbares? Die Tätigkeiten die im Verlauf eines Jahres anfallen sind allesamt privat, fallen unter die Rubrik "Hobby". Die Kosten die z. B. für den Provider entstehen, werden hingegen über mein Unternehmen verrechnet. Wir die Seite damit gewerblich?
Zudem sei erwähnt, dass ich als Eigentümer der Internetseite von den Vorzügen des persönlichen Kennens des Künstlers am wenigsten habe. Wenn Konzerte oder TV-Auftritte stattfinden, bin ich diejenige, die am seltensten daran teilnimmt, im Vergleich zu meinen Mitstreiterinnen.
Vielen Dank für eine Antwort.
Herzliche Grüße
Eine Fragende









