wir hatten ein Veranstaltung mit Live-Musik, die leider ein finanieller Flop wurde.
Verkauft wurden 231 Karten gemischt, zu verschiedenen Preisen 30€, 20€ und 10€. Eine Abrechnung liegt vor und wurde der GEMA vorgelegt. Die einzigen Einnahmen (kein Sponsoring, keine Zuschüsse etc.) aus dem Kartenverkauf betrugen 5.130,-- €, die Kosten insgesamt 7.787,91 €.
Unser Antrag auf Hartefallregelung wurde von der GAME zurückgewiesen, obwohl die Rechnung der GEMA mehr als 10/100 von dem Kartenverkauf ausmacht.
Basis der Berechnung der GEMA: 816 Plätze zu € 30,-- Betrag: 537,13 + MwSt.
Auszug aus der Ablehnung: "Berechnungsgrundlage für die Angemessenheit sind die Bruttokartenumsätze, sowie ggf bewilligte Zuschüsse oder Sponsoring. Unberührt hiervon bleibt, ob die Veranstaltung mit einem Gewinn oder Verlust abgeschlossen hat".
Die Frage: Gilt nun die Härtefallregelung oder gilt sie nicht ?
Antwort geschrieben am 26.11.2010 17:13:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Härtefallklausel ist anwendbar.
Leider ist der von Ihnen zitierte Auszug aus der Ablehnung zu kurz, um angemessen auf die Ablehnung einzugehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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