können Sie mir bitte mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die Fa. GDSK (Gesellschaft deutscher Schnellkuriere) die Zollabwicklung für alle EMS-Sendungen ausschliesslich aus China vornimmt. Hierbei werden auch bei Privatkunden Gebühren von 22€ verlangt. Ich habe hierfür keinen Auftrag erteilt. In den Versandkosten der entsprechenden ebay-Auktion sind ebenfalls keine weiteren Gebühren genannt.
Kann ich eine Weiterleitung an das nächstgelegene Zollamt zur Selbstverzollung verlangen?
Antwort geschrieben am 06.12.2010 20:12:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305
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vielen Dank für die Frage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
EMS (Express Mail Service), ist ein großes Kurierdienstunternehmen in Asien. In Deutschland arbeitet EMS wohl mit dem Unternehmen GDSK "Gesellschaft der Schnellkuriere" zusammen. GDSK berechnet horrende Gebühren dafür, dass GDSK die Verzollung vornimmt. Man soll also die Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und diese Zusatzgebühren der GDSK zahlen.
1) Die GDSK hat kein Recht eine Dienstleistung abzurechnen, wenn Sie von Ihnen nicht beauftragt wurde.
Es gibt insbesondere keine Rechtsgrundlage, auf die sich die GDSK berufen könnte, da Sie mit der GDSK eben keinen Vertrag abgeschlossen haben.
2) Auch der Verkäufer kann von Ihnen keine zusätzlichen "GDSK" - Versandkosten/gebühren fordern, wenn in der entsprechenden eBay - Auktion diese Gebühren eben nicht ausgewiesen waren.
3) Da Waren aus Ländern, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft gehören (Drittländer) bei einer Zollstelle zu gestellen, das bedeutet vorzuführen sind, können Sie in der Tat die Weiterleitung an das nächstgelegene Zollamt zur Selbstverzollung verlangen.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion, um an mich eine kostenfreie Nachfrage zu richten. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Kanzlei Kohberger
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.12.2010 20:17:38
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich eine Weiterleitung an das zuständige Zollamt verlange, kann GDSK stattdessen eine Rücksendung an den Absender vornehmen?
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich eine Weiterleitung an das zuständige Zollamt verlange, kann GDSK stattdessen eine Rücksendung an den Absender vornehmen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.12.2010 20:33:21
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
1) Auch wenn die GDSK mit der Rücksendung der Ware droht, so ist wohl kaum damit zu rechnen, dass die GDSK die Ware nach China zurücksenden wird. Schließlich würde diese Rücksendung Kosten auslösen, die weder GDSK noch EMS von Ihnen oder ihrem Auftraggeber (Ebay - Verkäufer) einfordern könnten.
2) Sollte die GDSK die Ware wieder Erwarten doch nach Asien zurücksenden, so könnten Sie gegenüber dem Verkäufer selbstverständlich auf Lieferung der Ware zu den via eBay vereinbarten Konditionen bestehen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
1) Auch wenn die GDSK mit der Rücksendung der Ware droht, so ist wohl kaum damit zu rechnen, dass die GDSK die Ware nach China zurücksenden wird. Schließlich würde diese Rücksendung Kosten auslösen, die weder GDSK noch EMS von Ihnen oder ihrem Auftraggeber (Ebay - Verkäufer) einfordern könnten.
2) Sollte die GDSK die Ware wieder Erwarten doch nach Asien zurücksenden, so könnten Sie gegenüber dem Verkäufer selbstverständlich auf Lieferung der Ware zu den via eBay vereinbarten Konditionen bestehen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 06.12.2010 20:41:37
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
alternativ zur Selbstverzollung könnten Sie gegenüber GDSK auch auf die Lieferung der Ware bestehen. In diesem Fall sollten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die Gebühren nicht bezahlen werden, da sie im Vergleich zu anderen Paket/Postdiensten überzogen teuer sind.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
alternativ zur Selbstverzollung könnten Sie gegenüber GDSK auch auf die Lieferung der Ware bestehen. In diesem Fall sollten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie die Gebühren nicht bezahlen werden, da sie im Vergleich zu anderen Paket/Postdiensten überzogen teuer sind.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
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