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Frage geschrieben am 30.09.2008 13:18:00

GANZ DRINGENG: Bussgeldverfahren wg. Verkehrsverstoß in Österreich

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2617
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte um dringende Hilfe bei dem folgendem Sachverhalt:

Ich bin Deutscher Staatsbürger und habe am 03.11.2007 in Österreich auf der BAB (also ausserorts) die zulässige Höchstgeschwindighkeit von 110 Km/h um 42 Km/h überschritten (bin den Wagen selber gefahren). Einziges Beweismittel der dortigen Behörden ist ein Heckfoto des Wagens. Hinzuzufügen ist, dass ich mit einem selbst angemieteten Leihwagen unterwegs war. Ich habe gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch mit der Begründung eingelegt, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt von mehreren Personen genutzt wurde, so dass nicht mehr nachzuvollziehen ist, wer den Wagen zu dem gefragten Zeitpunkt tatsächlich gefahren ist, in der Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens. Kurz darauf wurde ich um Fahrerauskunft gebeten. Dem bin ich nicht nachgekommen, sondern habe mit dem Argument der nach Deutschem Recht nicht vollstreckbaren Halterhaftung nochmals um Einstellung des Verfahrens gebeten. Das nächste Schreiben der Österreichischen Behörden hatte dann die Straferkenntnis zum Inhalt. Dagen bin ich direkt in Berufung gegangen. Meine Begründung war die gleiche, wie zu den vorherigen Schreiben. Zudem wurde ich zu einer mündlichen Anhörung nach Salzburg geladen ohne allerdings darauf zu reagieren (werder Ab- noch Zusage!). Leider kam meine Berufung in Österreich nicht fristgerecht an (war auf Reuisen / Familienmitglied hat das Einschreiben nagenommen), so dass ich vergangenen Dienstag (23.09.2008) erneut Post aus Österreich erhielt. Nun mit der letzten Möglichkeit, mich zur Sache, bzw. zu der verspäteten Berufung zu äußern.

In der Staferkenntnis ist die Rede von einer "Verwaltungsübertretung gem. §99(3) lit. a Strassenverkehrsordnung" die Rede (300,- EUR Bußgeld). Desweiteren wird mir mit einem Verfahren gem. §103 (2) KFG gedroht, wenn ich keine, nur unvollständige oder fehlerhafte Auskunft über den tatsächlichen Fahrer zum Tatzeitpunkt erteile.

Ich muß im Laufe des heutigen Tages (30.09.2008) auf das letzte Schreiben reagieren, um die einwöchige Frist einzuhalten. "...da sonst bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die Berufung vom unabhängigem Verwaltungssenat mit Bescheid als unzulässig zurückgewiesen wird" (Passage aus dem letzten Schreiben).

Nun meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, aus dieser Sache straffrei, also ohne Bussgeldzahlung trotz Vollstreckungsabkommens zwischen OS und DE herauszukommen? Ich habe übrigens kein Problem damit, Österreich für die nächsten Jahre zu meiden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit bestem Gruß

Lahaina76



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