ich stehe kurz vor dem Kauf eines Neubaus. Derzeit bin ich noch nicht verheiratet aber fest verbeben mit Familienzuwachs der im September diesen Jahres dazu kommt. Vor Baubeginn soll geheiratet werden. Eigentlich sollte die Immobilie nur auf meinen Namen laufen. Aufgrund der staatlichen Förderungen und nicht unerheblichen Einsparungen, soll es auf den Namen meiner zukünftigen Frau und mich gekauft werden. Dennoch wollen meine Frau und ich eine Gütertrennung durch einen Ehevertrag festlegen. Ist es möglich obwohl beide Ehepartner im Kaufvertrag der Immobilie stehen, nur auf den Ehemann und Alleinfinanzierer zu trennen? Falls es zur Trennung kommen sollte, möchte ich das Haus nicht verkaufen, weil es offiziell beiden gehört aber ich dennoch alles allein bezahlt habe. Für eine schnelle Information wäre ich dankbar! Mfg
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Diese Antwort ist vom 9.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.04.2009 11:30:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28, 22851 Norderstedt, Tel: 040-63649737, Fax: 040-41186797
Familienrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Reiserecht
Bewertungen: 198
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Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.
Wird das Haus auf beider Namen im Grundbuch eingetragen, so ist eine Gütertrennung mit Übergang des Hauses auf nur einen der Partner im Falle der Ehescheidung ausgeschlossen.
Die Partner hätten dann jeweils einen Anteil am Haus, da sie als Miteigentümer eingetragen sind.
Sie würden dann eine Gesellschaft oder Bruchteilsgemeinschaft bilden. Die Verteilung des Hauses würde dann nach §§ 741 ff BGB bzw. § 753 I BGB erfolgen durch Verkauf.
Hier sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen, um sich über den für Sie geeigneten Güterstand umfassend informieren zu lassen.
Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt
Telefon: +49(0) 40-41186796
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