Gültigkeit von Gutscheinen bei Geschäftsveräußerung
08.05.2009 08:41 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat vor knapp 3 Jahren Ihr Geschäft (Kosmetik- und Wellnessbehandlungen) verkauft.
Im Vertrag mit der Erwerberin wurde vereinbart, dass von der neuen Eigentümerin - die noch durch meine Tochter ausgegebenen Gutscheine - gegen monatliche Abrechnung eingelöst/abgearbeitet werden.
Nun stellen sich folgende Fragen:
- Wie verhält es sich bei Geschäftsübergabe mit der Gültigkeit der
Gutscheine?
Bleibt es hierbei auch (nur) bei den 3 Jahren, gerechnet ab dem
31.12. des Jahres, in dem die Gutscheine veräußert wurden?
Oder gilt hier eine andere Regelung?
- Im Vertrag wurde nicht explizit "noch nicht abgelaufene Gutscheine
werden bei Abarbeitung entgolten"erwähnt, sondern lediglich fest-
gehalten,
dass die eingelösten Gutscheine von meiner Tochter gegen
Rechnung und Vorlage der entsprechenden Originale bezahlt
werden?
Hätte dies erwähnt werden müssen oder war dies nicht notwendig,
da die Gültigkeit lt. BGB festgesetzt ist.
Unser Problem ist, dass uns die Nachfolgerin laufend Gutscheine zur Abrechnung vorlegt, die bereits zum 31.12.2007 bzw. 2008
abgelaufen sind.
Ich bin Ihnen sehr dankbar für eine baldige Antwort.
Herzliche Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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