Gültigkeit Erbvertrag - Erbengemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir waren bis vor kurzem eine Erbengemeinschaft aus 5 Personen und benötigen auf Grund komplizierter Verhältnisse und unverhoffter Ereignisse dringend Rat, Hilfe, Unterstützung!
Ich schildere Ihnen so gut wie möglich die Situation:
DIE VORGESCHICHTE
Eine Familie - Vater, Mutter und 4 Kinder - kauften in den achtziger Jahren von Ersparnissen, Erbanteilen der Kinder (von der Tante) und über Kredit ein marodes Mehrfamilienhaus in der Stadt. Nach kurzer Zeit stirbt der Vater an einer Krankheit... die Mutter und die 4 Söhne erben ihre Anteile nach Gesetz. Der älteste Sohn ist nun Alleinverdiener (zeitweise auch 2 Vollzeitjobs) und sorgte für den Unterhalt der Familie sowie für die stetige Instandsetzung des Hauses. Die anderen Brüder gingen noch zur Schule oder in die Lehre... Die Mutter verdiente ein paar Mark durch Gelegenheitsjobs dazu... So konnte das Haus gehalten werden und nach und nach wurde der Kredit bezahlt. Auch die Restsumme von mehreren Tausend Mark zur Auslösung des Kredites brachten die beiden ältesten Brüder auf.
Seit ein paar Jahren (alle Brüder sind erwachsen) wohnen der 2. und der 4. Sohn ein einem eigenen neugebauten Haus. Der 1., der 3. und die Mutter wohnen nach wie vor in dem alten Stadthaus, daß ständig auf Kosten des Ältesten saniert und renoviert wurde. Auch den kompletten "Bürokram" – der das Haus betrifft - wie Bankgeschäfte, Steuererklärung, Mieterbelange, Versicherungen ect. hat der Älteste übernommen... da Konten immer im Minus waren und automatisch über die Bank mit seinen Konten ausgeglichen wurden, Mietkautionen fehlten, Rechnungen nicht mehr verstanden und demzufolge nicht bezahlt wurden usw. Das Geld war offensichtlich in den letzten Jahren sehr knapp und so bediente
man sich an den Hauskonten...
Die Mutter war vor 2 Jahren 71 Jahre und lebte seit ca. 6-7 Jahren mit einem 58 jährigen geschiedenen Mann zusammen. Der hat jede Menge "Altlasten"... z.B. mehrere Tausend Euro Schulden bei Banken! Er geht einer geregelten Arbeit als Hilfsarbeiter/Lagerarbeiter in einem Kaufhaus nach, verdient demzufolge nicht viel Geld, ist leicht körperlich behindert durch einen lange zurückliegenden Unfall (selbstverschuldet) und "feiert" öfters mal krank...
Im, am oder um das Haus macht er nichts - gar nichts!!! Selbst die "eigene Wohnung" in der er mit der Mutter gemeinsam wohnt, wurde vom Ältesten mit Unterstützung anderer Familienangehöriger komplett saniert, renoviert und teilweise mit neuen Möbeln bestückt. Das heißt, er zahlt keine Miete, kein Wasser, kein Telefon, keine anderen Umlagen, kein Strom – erst in der letzten Zeit – und das auch nicht korrekt! Die Stromrechnungen der letzten beiden Winter haben wir beglichen nachdem wir immer wieder feststellen mussten, dass die Stadtwerke bereits den Strom abgestellt hatten…
Er nahm immer wieder Kredite auf, um sein Leben zu bestreiten (er hat kein Haus, kein Garten, kein Auto, keine Sammlungen und der gleichen…) und animierte die Mutter, das Gleiche zu tun – Kredite aufzunehmen! Das Geld investierten sie nicht in Haus und Grundstück sondern verlebten es…
Das Mehrfamilienhaus ist Erbengemeinschaft - wurde in den ca. letzten 15 Jahren von den Söhnen und auf deren Kosten saniert und renoviert. Es floß von keinem anderen Geld mit ein…
Nur durch Zufall ist bekannt geworden, daß Mutter und Partner heimlich geheiratet haben!
Jedem beschlich ein mulmiges Gefühl, Entsetzen, Enttäuschung und Ärger über solch' eine Situation. Zumal die Mutter bei vorausgegangenen Partnerschaften immer auf Heirat verzichtete, um nicht wieder offiziell gebunden zu sein und eventl. das Haus (durch Umzug zum Mann) verlassen zu müssen, um nicht ihre Witwenrente zu verlieren und von einem anderen Menschen finanziell abhängig zu sein. Wir bestärkten sie in ihrer Meinung - insbesondere in den letzten Jahren! Außerdem beteuerte sie immer wieder, daß ihre Jungs
ihren Hausanteil erben würden…
Die Mutter hat im letzten Herbst und Anfang diesen Jahres starke Krampfanfälle erlitten und wurde als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert. Sie lag auf Intensiv- und Wachstation, wurde später in ein Reha-Krankenhaus verlegt, doch man konnte ihr nicht mehr viel helfen! Man diagnostizierte nach eingehenden Untersuchungen einen erlittenen Hirninfarkt und außerdem Verlustveränderungen der Gehirnmasse – fortschreitende Demenz!
Wir suchten ihr einen Platz in einer speziellen Demenz-Station in einem Seniorenpflegeheim in unserer Nähe… Aus diesem Grunde gingen wir in ihre Wohnung und sichteten alle Dinge. Anziehsachen wurden alle durchgewaschen und aussortiert, um ihr die passenden und angeforderten Sachen ins Heim zu bringen…
Bei der Gelegenheit nahmen wir „tütenweise" Briefpost, Versicherungs- und Bankunterlagen
an uns, die in der kompletten Wohnung verteilt und teilweise „versteckt" gewesen waren. Tagelang sortierten wir alles und legten Akten an, um einen Überblick über ihre finanzielle Situation, offenen Rechnungen, Mahnverfahren, Gewinnspielaktionen, doppelte Zeitungsabos und der gleichen mehr, zu bekommen und vertrösteten per Telefon alle Gläubiger!
Bei den gesichteten Unterlagen fanden wir einen Erbvertrag vom neuen Ehemann und der Mutter, in dem dem Ehemann ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht eingeräumt wird…
Da das Haus bisher nicht komplett (nur Erbteil des verstorbenen Vaters) auf die Söhne überschrieben wurde… ist die Mutter Haupterbe der Erbengemeinschaft und besitzt 75%. Da wir alle nicht vermögend sind, verlangt nun das Sozialamt den Einsatz ihres Vermögens, um die Kosten fürs Pflegeheim zu bezahlen. Das heißt, unser Haus muß verkauft werden! Der 1. und der 3.Sohn die in dem Haus wohnen wollten kaufen und die anderen Brüder auszahlen.
Nachdem wir eine Bestallungsurkunde bekamen (eine Schwiegertochter übernahm die Betreuung der Mutter), Gutachten (Verkaufswert 138.000,-€), alle nötigen Unterlagen zusammen hatten und vom Rechtspfleger sowie vom Gericht das „okay" für den Hausverkauf hatten zog sich alles in die Länge. Der Ehemann stellte einen eigenen Antrag auf Betreuung - wir würden uns nicht kümmern!!! Prüfverfahren, Bearbeitung und Urlaubszeit auf der Behörde ließen Woche um Woche verstreichen…
DIE MOMENTANE SITUATION
Nachdem alle Verträge unterschrieben, geprüft und freigegeben waren, mußte nur noch eine
zweiwöchige Einspruchsfrist eingehalten werden… Nach einer Woche davon wurde die Mutter vom Pflegeheim in eine Klinik verlegt mit Verdacht auf Lungenentzündung, an der sie nach kurzer Zeit mit 74 Jahren verstarb! D.h. die Frist war noch nicht vorbei…
Der Notar sagt, der Kaufvertrag ist gültig. Der Rechtspfleger sagt, der Kaufvertrag ist ungültig. Also wurde wieder übers Gericht geprüft, Ergebnis: Der Vertrag ist nicht gültig!
Jetzt legt uns der Anwalt/Notar einen neuen Vertrag vor, in dem der „Erbvertrag" eingeflossen ist und der neue Ehemann (3 Jahre Ehe) sein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht bekommen soll. Wir sind damit aber keines Falls einverstanden!
Wir fühlen uns überrumpelt, als ob man uns ein "Kuckucksei" ins Nest gelegt hat. Der neue Ehemann/Witwer ist ein "Taugenichts" wie er im Buche steht und ein Schwindler - schon mehrfach wurde er von Familienmitgliedern der Lüge "überführt"! Er hat unsere Mutter heimlich geheiratet (nach ihrer Aussage hat er sie dazu immer wieder gedrängt) und dann einen Erbvertrag erschlichen… Da er erst Ende 50 ist und durchaus noch 20-30 Jahre leben kann, sollen wir alle seine Kosten tragen?
Deshalb unsere Fragen:
• Kann ein Erbengemeinschafts-Mitglied ein Teil des Erbes zu Lebzeiten verschenken ohne das Wissen und der Zustimmung der anderen???
• Ist der Erbvertrag dann überhaupt rechtsgültig?
• Können wir ihn mit Erfolgschancen anfechten?
• Was würde der Ehemann/Witwer erben falls der Erbvertrag ungültig erklärt würde?
Er hat im Erbertrag auf seinen Pflichtanteil verzichtet, wenn er das lebenslange kostenfreie Wohnrecht bekommt!
(Es sind außer dem 75% Hausanteil nur Schulden ca.35.000,-€ gegenüber dem Pflegeheim, Banken, Versicherungen und Stromanbieter vorhanden. Davon will er selbstverständlich nichts bezahlen, auch nicht für die Beerdigung usw.!)
• Müßten wir im Falle des Wohnrechtes seine Wohnung als „Vermieter" instand halten wenn z.B. der Heizkörper defekt ist oder die Fenster nicht mehr richtig schließen bzw. der Abfluß verstopft ist??
• Muß er von uns einen Mietvertrag bekommen und unterschreiben?
In der Hoffnung auf ein paar helfende Infos
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Die Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft Erbvertrag Gültigkeit









