Frage geschrieben am 08.03.2010 12:06:33
Für Ausbildung Führerschein zurück?
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1530So befinde mich jetzt in Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann und ich bräuchte meinen Führerschein wieder da wir auch größere Veranstaltungen haben wo mehr Material benötigt wird. Ist es möglich für die Dauer der ausbildung seinen Führerschein zurück zubekomme?
Was muss vorliegen bevor dieses möglich ist?
Antwort geschrieben am 08.03.2010 13:05:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Kerstin Götten
Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770
Erbrecht, Sozialrecht, Internetrecht, Baurecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 199
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aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Aufgrund Ihrer Schilderung ist leider davon auszugehen, dass der Bescheid, mit dem der Führerscheinentzug angeordnet wurde, bereits rechtskräftig ist und gegen den einjährigen Führerscheinentzug bzw. die Führerscheinsperre in dieser Zeit nicht mehr vorgegangen werden kann.
Bei einem Vorgehen gegen einen Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot können Härtefälle vorliegen, die insbesondere ein Fahrverbot in eine zusätzliche Geldbuße umwandeln können. Auch bei einer verhängten Führerscheinsperre kann die Sperrzeit aufgrund besonderer Gründe verkürzt werden. Ein Grund wäre hier etwa der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch eine Ausbildung könnte im Einzelfall hierzu führen. Jedoch hilft Ihnen dies nicht weiter, wenn der Bescheid bestandskräftig wäre. Zudem müssten Sie hier nachweisen können, dass Sie den Führerschein unbedingt für Ihre Ausbildung benötigen und dass ein Verlust des Ausbildungsplatzes droht.
Darüber hinaus werden solche Ausnahmen meist nur bei Fahrverboten von kurzer Zeit zu einer Erhöhung der Geldbuße statt Fahrverbot führen.
Ansonsten müsste im Einzelfall überprüft werden, warum Ihnen der Führerschein entzogen wurde und welcher Verstoß dem zugrunde lag. In einigen Fällen muss die Führerscheinprüfung wiederholt werden, d.h. sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung muss nochmals abgelegt werden.
Ich gehe zudem davon aus, dass Sie verpflichtet wurden, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Sollte dies der Fall sein, so werden Sie den Führerschein erst nach Nachweis der Teilnahme an einem solchen Seminar wieder erhalten können.
Sie könnten sich an die Führerscheinstelle direkt wenden, ob eine Möglichkeit, besteht den Führerschein vorzeitig zurückzuerhalten. Ich gehe aufgrund Ihrer Angaben aber davon aus, dass Ihre Chancen hierauf eher schlechter stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
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