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Frage geschrieben am 07.02.2012 14:39:13

Führung von akademischen Graden der Donau-UniversitätKrems/Österreich in Deutschland

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 25,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 698
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Hallo,
ich habe vor einen Universitätslehrgang (außerordentliches Studium) an der Donau-Universität-Krems (Österreich) zu absolvieren. Das Studium dauert 4-Semester. Nach dem Studium wird der akademische Grad Master of Arts abgekürzt: MA verliehen.

Link zum Studiengang:
http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/personalmanagementneuemedien/index.php

Ich werde zum Studium aufgrund von Ausbildung, Berufserfahrung + Meisterprüfung zugelassen. (Habe keinen Bachelor Abschluss)
Vor zwei Wochen telefonierte ich mit einer Dame von der Kultus Minister Konferenz. Zu meiner Frage ob ich den akademischen Grad in Deutschland führen darf, wollte sie mir nicht viel sagen. Sagte aber zum Schluß: "Krems ist führbar" und legte auf.

Laut einer Stellungnahme der Donau Universität Krems:
http://www.donau-uni.ac.at/imperia/md/content/studium/umwelt_medizin/zqsg/leadership_and_management/anerkennung_von_abschl__ssen_duk_10.12.09.pdf

darf man den Grad in Deutschland führen, weil es da ein Äquavalenzabkommen zwischen Österreich und Deutschland gibt. Wobei ich mich fragen wo zu das nötig ist. Ich dachte seit dem Bologna Prozeß sind alle Hochschulabschlüsse innerhalb der EU anerkannt.

Laut einer anderen Aussage im Internet muss die verleihende Hochschule in der ANABIN Datenbank (anabin.de) den Status H+ haben. Die DUK hat aber den Status H+/- . Dadurch war ich noch verwirrter.

Vor einer Woche telefonierte ich mit dem Bayerischen Wissenschaftsministerium. Eine Sekräterin sagte mir folgendes: "Wenn die verleihende Hochschule eine Hochschule in dem jenigen Land ist darf man den Grad führen, mann muss jedoch die verleihende Hochschule aus Österreich angeben"
Jetzt war ich komplett baff. In dem vorliegenden Fall müsste man den Grad wohl so führen:
Max Mustermann, M.A. (Doanu-Universität-Krems) bisschen lang oder ?! Auch diese Aussage ist doch mit dem Bologna Prozeß nicht konform.

Letztens Fand ich einen Gerichtsbeschluss aus Deutschland:
http://www.implantate.com/urteile/bgh-urteil-zu-msc.-kieferorthopaedie/view.html

welcher Anscheinend doch den Master der Donau Uni Krems als akademischen Grad ansieht.

Aber nun zu meiner Frage:
Darf ich nach Abschluß des Universitätslehrgangs (außerordentliches Studium) den akademischen Grad Master of Arts in Deutschland führen?
Wenn ja, in welcher Form?

Vielen Dank



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