ich habe vor ca. 25 Jahren den Führerschein wegen
Alkohl entzogen bekommen.Jetzt hat mir jemand
erzählt,das es eine neue Regelung geben soll,die lautet.:Das man den Führerschein ohne weitere Tests und Auflagen wieder bekommt.Ist das so?
Gruß T.R.
Antwort geschrieben am 01.11.2011 15:23:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Wenn Ihnen vor 25 Jahren der Führerschein entzogen worden ist, können Sie einen Neuen bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Wenn Sie etwaige Auflagen bekommen haben sollten, zum Beispiel eine medizinisch psychologische Untersuchung, dann ist diese Anordnung bereits verjährt, wenn Sie innerhalb der 25 Jahre keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt haben oder ein negativen Testergebnis erhalten haben.
Es kann jedoch sein, dass Sie erneut entweder den theoretischen und/oder praktischen Teil der Fahrprüfung ablegen müssen, wenn die Behörde Grund zu der Annahme hat, dass Sie in der Zwischenzeit auf deutsch gesagt "das Fahren verlernt haben".
Dies ist von Behörde zu Behörde jedoch unterschiedlich und wird in Bayern z.B. schon nach zehn Jahren Fahr-Abstinenz angenommen.
Meist verzichtet die Behörde darauf aber, wenn Sie nicht anderweitig aufgefallen sind, z.B. mit dem Fahrrad oder mit anderen Alkoholdelikten.
Es wird bei der Neuerteilung dann lediglich noch ein aktueller Augentest, ein erneuter Erste-Hilfe Kurs und ein allgemeines ärztliches Gutachten verlangt.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

