Führerscheinwiedererteilung
01.11.2011 14:26 |
Preis: ***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Guten Tag ,
ich habe vor ca. 25 Jahren den
Führerschein wegen
Alkohl entzogen bekommen.Jetzt hat mir jemand
erzählt,das es eine neue Regelung geben soll,die lautet.:Das man den Führerschein ohne weitere Tests und Auflagen wieder bekommt.Ist das so?
Gruß T.R.
Antwort vom
01.11.2011 | 15:23
Sehr geehrter Ratesuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Wenn Ihnen vor 25 Jahren der
Führerschein entzogen worden ist, können Sie einen Neuen bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Wenn Sie etwaige Auflagen bekommen haben sollten, zum Beispiel eine medizinisch psychologische Untersuchung, dann ist diese Anordnung bereits verjährt, wenn Sie innerhalb der 25 Jahre keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt haben oder ein negativen Testergebnis erhalten haben.
Es kann jedoch sein, dass Sie erneut entweder den theoretischen und/oder praktischen Teil der Fahrprüfung ablegen müssen, wenn die Behörde Grund zu der Annahme hat, dass Sie in der Zwischenzeit auf deutsch gesagt "das Fahren verlernt haben".
Dies ist von Behörde zu Behörde jedoch unterschiedlich und wird in Bayern z.B. schon nach zehn Jahren Fahr-Abstinenz angenommen.
Meist verzichtet die Behörde darauf aber, wenn Sie nicht anderweitig aufgefallen sind, z.B. mit dem Fahrrad oder mit anderen Alkoholdelikten.
Es wird bei der Neuerteilung dann lediglich noch ein aktueller Augentest, ein erneuter Erste-Hilfe Kurs und ein allgemeines ärztliches Gutachten verlangt.