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Führerscheinumschreibung meiner russ. Frau


01.03.2012 18:27 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.




Folgender Sachverhalt: Meine Frau ist russischer Staatsangehörigkeit. Seit 2004 ist sie in Deutschland. In 2009 haben wir geheiratet, Sie hat meinen Namen angenommen. Im Januar 2012 ist Ihr russischer Führerschein abgelaufen, weshalb Sie sich in Russland einen neuen hat ausstellen lassen.

Jetzt die Frage: Was muss Sie machen, damit Sie einen deutschen Führerschein bekommt? Können wir irgendwie umgehen, dass Sie den Führerschein komplett neu machen muss?

Kann dieser Führerschein umgeschrieben werden, so dass Sie zwar die theoretische Prüfung sowie die praktische Prüfung machen muss, um einen Deutschen Führerschein zu erlangen. Aber eben ohne die "Mindeststunden". Oder aber muss Sie einen Führerschein machen und so tun, als hätte Sie gar keinen (quasi wie ein Neuling).

Die Führerscheinstelle hat die Aussage getroffen, dass gem. § 28, 30 der FeV sie einen neuen Führerschein machen sollte, eine Umschreibung sei nicht möglich.
01.03.2012 | 19:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich die ausländischen Führerscheine anerkennen zu lassen.

Bei EU-Staaten ist dies kein Problem, sodass keine erneute Prüfung ablegt werden muss.

Jedoch richtet sich die Umschreibung eines russischen Führerscheins nach § 31 Abs. 2 FeV.

Es ist ein Nachweis der Sehfähigkeit und ein Nachweis der Sofortmaßnahmen am Unfallort vorzulegen.

Die russische Fahrerlaubnis kann allerdings auch nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben werden, wobei diese sofort abgelegt werden können und keine weiteren Pflichtstunden anfallen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Nachfrage vom Fragesteller 01.03.2012 | 23:24

Hallo,

ich bräuchte es bitte konkreter: wenn das Amt die Umschreibung des Führerscheins aufgrund der kürzlich erfolgten Erneuerung des Führerscheins in Russland ablehnt, auf welchen Paragraphen / Urteile etc. kann ich dann verweisen? Könnte ich mit guten Erfolgsaussichten gegen eine Ablehung der Umschreibung klagen? Wie genau ist die Argumentationskette?

Danke und viele Grüße

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 02.03.2012 | 00:22

Sehr geehrter Fragesteller,

die Argumentationskette ist die Folgende:

1) Ihre Frau besitzt einen gültigen russischen Führerschein, gleichgültig ob dieser erst kürzlich verlängert worden ist oder nicht

2) Bezugnehmend auf § 31 Absatz 2 FeV braucht eine erneute Ausbildung nicht erfolgen, also keine Mindestfahrstunden, lediglich die Prüfungsleistungen.

"sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden"

3) Wenn sich die Behörde weigern sollte, benötigen Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben können.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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