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Hallo,
Ich wurde am 5.01.2010 in einer Verkehrskontrolle angehalten und mir wurde noch am selben Tag Blut abgenommen.
Die forensisch-toxikologische Untersuchung ergab das ich unter EInfluss von Cannabisprodukten stand die folgende Werte aufwießen(THC-Wert 1,6 ng/ml und THC-Carbonsäure Wert 10,1 ng/ml)
Ich hatte ein einmonatiges Fahrverbot bekommen und eine Geldbuße.
Weiterhin sollte ich nach meiner Einverständnisserklährung für eine durchführung einer MPU bis zum 14.07.2010 ein fachärztliches Gutachten erbringen.
Dies Dies hab ich aber bei der Begutachtungstelle abgelehnt.
Ich kann jederzeit meine MPU machen um eine Fahrerlaubnis zu erhalten eine weiter Sperrfrist wurde mir nach dem Schreiben des Entzugs aller Führerscheinklassen nicht Neuerteilt.
Kann ich die Fahrerlaubnis über den Rechtsweg (ohne MPU) wiederbekommen, gibt es eine möglichkeit z.b zu geringe Werte ect. oder muss ich mich ganz einfach der MPU stellen und nach über einem Jahr die erste MPU durchfallen und vllt. die zweite (Kostenfalle) auch noch obwohl ich eine mind. 6Monatige Abstinenz nachweisen kann?
Antwort geschrieben am 18.12.2011 12:25:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Raúl Siegert
St.-George-Str. 2, 60389 Frankfurt, Tel: 069/36701617, Fax: 069/36701626
Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
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leider besteht keine Möglichkeit mehr, gegen die MPU vorzugehen. Hier hätten Sie damals innerhalb eines Monats bzw. (bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung) innerhalb eines Jahres Widerspruch und notfalls Klage gegen die MPU-Auflage einlegen müssen. Nunmehr bestehen leider keine Möglichkeiten mehr, dagegen vorzugehen.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Ich würde Ihnen raten, die MPU keinesfalls ohne Vorbereitung durchzuführen. Als erste Anlaufstelle kann ggfs. die folgende Seite dienen: http://www.tuev-sued.de/pluspunkt/vorbereitung_auf_die_mpu . Bei der Wahl des Vorbereitungsanbieters sollten Sie die Tipps auf dieser Seite beachten: http://www.bdp-verkehr.de/mpu/hinweise_zum_verbraucherschutz.html .
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt. Die Grundlage dafür stellen Ihre Angaben dar. Durch Ändern oder Hinzufügen weiterer Angaben, kann sich die rechtliche Beurteilung ändern.
Der Umfang meiner Beratung wird durch die gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Abzüglich der Gebühren von qnc (frag-einen-anwalt) und der Mehrwertsteuer erhalte ich für die Beantwortung Ihrer Frage unter 27 Euro.
Gerne können Sie sich zukünftig bei rechtlichen Fragen direkt (auch per Email) an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
R.Siegert
-Rechtsanwalt-
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