Frage geschrieben am 19.02.2010 18:06:05
Führerschein in Holland machen oder CZ .
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2739Antwort geschrieben am 19.02.2010 20:07:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 620
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Eine Fahrerlaubnis im Ausland können Sie nur erwerben, wenn Sie dort mindestens 185 Tage im Jahr Ihren Aufenthalt haben. Bei einem Wohnsitz in Deutschland werden Sie also in Holland keine Fahrerlaubnis erwerben dürfen.
Selbst wenn Sie aber eine ausländische Fahrerlaubnis vorlegen können, wird die Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland nach Kenntnis des ausländischen Führerscheins eine Eignungsprüfung verlangen können, wenn gegen Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sperre verhängt wurde, die noch nicht abgelaufen ist.
Ob Sie dies befürchten müssen wird aber erst nach Prüfung der konkreten Urteile bzw. Entscheidungen festgestellt werden müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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