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Führerschein freiwillig abgeben


06.03.2012 17:04 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ist es möglich den Führerschein freiwillig abzugeben und kurz darauf einen neuen beantragen?

Frage dies, da ich schon 15 Punkte habe und mir demnächst noch 2 dazu kommen.

Bevor ich ihn für ein halbes oder ein ganzes Jahr verliere, würd ich ihn lieber komplett neu machen.

Danke im voraus
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 174 weitere Antworten zum Thema:
Führerschein
06.03.2012 | 17:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
676 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Dieses wird so leider nicht funktionieren. Selbst wenn Sie den Führerschein abgeben (was grundsätzlich durchaus möglich ist),hat dieses auf Ihre Punkte in Flensburg letztlich keine Auswirkungen. Insbesondere werden die Punkte hierdurch nicht reduziert oder gar gelöscht.

Wann und unter welchen Voraussetzungen die Punkte gelöscht werden ( insbesondere nach Zeitablauf), ergibt sich aus dem Gesetz.

Die Abgabe des Führerscheins wird Ihnen hier definitiv nicht helfen.

Nach dem Gesetz hätten Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, ein (kostenpflichtiges) Aufbauseminar zur Reduzierung der Punkte bei einer geeigneten und hierzu anerkannten Stelle zu absolvieren. Dieses ist grundsätzlich möglich.

Bitte fragen Sie diesbezüglich einmal bei der Fahrschule Ihres Vertrauens nach, ob dort solche Seminare angeboten werden oder ob man Ihnen weiterhelfen beziehungsweise Sie vermitteln kann.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

Ergänzung vom Anwalt 06.03.2012 | 18:49

Sehr geehrte Ratsuchender, bitte lassen Sie mich meine Antwort kurz wie folgt ergänzen: Ich meinte kein Aufbauseminar (ein solches wird ab 14 Punkten sowieso von der zuständigen Behörde angeordnet und führt nicht zu einer Reduzierung von Punkten), sondern eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung. Eine solche kann zu einem Abzug von bis zu zwei Punkten führen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Bremerhaven

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