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Führerschein aus England!


11.07.2012 07:17 |
Preis: 45,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe vom straßenverkehrsamt ein schreiben bekommen , das ich auf sofortiger wirkung kein Fahrzeug mehr führen darf , weil ich noch keine Alkohol mpu vorzeigen konnte.

Über das Internet habe ich erfahren das man auch einen Führerschein in England beantragen kann und dies auch ziemlich schnell geht weil dort kein Meldepflichtgesetz bestehe und man mit diesem EU-FS
auch in Deutschland fahren dürfe(auch ohne MPU)

Mich interessiert nun was daran stimmt und ob es sich lohnen würde sowas zu machen!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 174 weitere Antworten zum Thema:
Führerschein
11.07.2012 | 08:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
532 Bewertungen
Sehr geehrter Herr K.,

Sie haben Recht damit, dass dieses einmal möglich gewesen ist, allerdings wurde das Schlupfloch mit einer Gesetzesänderung im Januar 2011 geschlossen.

Maßgeblich ist hiernach § 28 Fahrerlaubnisverordnung (Anerkennung von Führerscheinen):

Nach Absatz 4 Nr. 3

darf mit europäischen Führerscheinen dann nicht mehr gefahren werden, wenn "den Führern die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben."

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine hoffnungsvollere Antwort geben konnte.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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