Fristsetzung Reparatur PC
19.03.2010 18:15
| Preis:
***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Hallo,
folgender Sachverhalt:
PC von Medion am 27.11.09 bei Aldi Süd gekauft.
Erst Weihnachten ausgepackt, PC fuhr von Anfang an nicht hoch.
2 Reparaturversuche im Januar bei mir vor Ort durch eine von Medion beauftragte Firma aus Meerbusch erfolglos.
Einsendung PC zur Reparatur an Medion Mühlheim/Ruhr, bestätigtes Eintreffen 04.02.2010.
Trotz mehrmaliger Nachfrage (Tel./Mail/Fax) bis heute keine Antwort von Medion, keine Rücksendung PC seit 6 Wochen (04.02.).
Ich möchte nun Einschreiben/Rückschein an Medion verschicken
mit letzter Frist von 2 Wochen. Ist das o.k. (oder an Aldi)?
Text?? Wandlung? Vielen Dank für einen Vorschlag.
Gruß
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PC
Reparatur
19.03.2010 | 19:41
Antwort
von
Rechtsanwältin Sonja Richter
188 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich empfehle Ihnen, das Schreiben sowohl an Medion als auch an Aldi zu senden. Aldi ist Ihr unmittelbarer Vertragspartner, nämlich der Verkäufer, und damit Ihr Anspruchsgegner im rechtlichen Sinne. Da Aldi jedoch üblicherweise die Nachbesserung direkt an Medion überträgt, sollte auch Medion eine Frist gesetzt werden.
Der Text könnte wie folgt aussehen: “Am 27.11.09 habe ich in der Filiale ... einen PC gekauft. Bereits im Januar 2010 war dieser defekt. Zwei Reparaturversuche vor Ort blieben erfolglos, so daß der PC Anfang Februar 2010 an Sie (bzw. die Firma Medion) eingeschickt werden mußte. Bisher habe ich keine Information über den Stand der Reparatur erhalten. Ich fordere Sie daher auf, die Reparatur unverzüglich, spätestens aber bis zum 6. April 2010 durchzuführen und mir bis zum vorbezeichneten Zeitpunkt den PC in mangelfreiem Zustand zurückzusenden. Andernfalls behalte ich mir vor, von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.”
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -