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Fristlose Wohnungskündigung wegen Brand/Kaution/Miete


19.01.2011 14:24 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich war Mieterin einer Wohnung bis diese durch einen Brand (kein eigenes Verschulden, es hat eine 3-fach-Steckdose gebrannt) am 19.12.2010 unbewohnbar wurde. Ich hatte alles verloren und musste einige Tage im Krankenhaus verbringen. Eine Hausratversicherung besteht nicht. In dieser Zeit sind natürlich meine verbrannten Sachen in der Wohnung verblieben. Der Vermieter will nun die Miete für den kompletten Monat Januar. Die Wohnung konnte ich erst am 07.01.11 ausräumen wg. Krankenhaus, Weihnachten, Silvester, Suche nach neuer Wohnung und Helfern, Bestellung von Container, Beschaffung von Mobiliar etc. Nach dem Krankenhausaufenthalt habe ich mir eine möblierte Wohnung suchen müssen. Der alte Vermieter bot mir als Alternative eine unmöblierte Wohnung an, die für mich nicht in Frage kam, weil ich keinerlei Mobiliar hatte. Außerdem waren in der Küche nicht mal Fliesen an der Wand und die Fenster hätten noch erneuert werden sollen. So habe ich mir bei einem anderen Vermieter eine möbilierte Wohnung gemietet. Die alte Wohnung wurde von mir rückwirkend zum Brandtag gekündigt, da sie unbewohnbar war. Zwei Mieten kann ich mit meinem Gehalt nicht tragen. Nun will der alte Vermieter von mir die Miete für den Monat Januar. Die Kaution hat er bisher einbehalten.

Kann der Vermieter die Miete für Januar verlangen?
Bekomme ich meine Kaution wieder (eine Monatsmiete)?
Ich war bis zum 02.01.2011 krankgeschrieben und musste in der Zeit eine neue Wohnug finden. Danach habe ich mich sofort um die Entrümpelung der alten Wohnung gekümmert.

Ich erwarte nicht mehr viel von den Menschen. Ich hab nicht aufgegeben! Die Ärzte sagen, dass ich eine Minute später nicht mehr aufgewacht wäre und bin deshalb etwas verzweifelt. Ich erwarte doch kein Geld, aber ich hab auch keins mehr.

Ich habe zwar eine Haftpflichversicherung, aber die möchte nicht einmal den Schaden vom Vermieter bezahlen. Begründung: Ich bin ja nicht Schuld! Ich weiß jetzt einfach nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Fristlose
19.01.2011 | 15:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1) Kann der Vermieter die Miete für Januar verlangen?

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Miete für die Wohnung, da der Mietvertrag beendet wurde.

Unter Umständen kann der Vermieter aber eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Dazu muss er aber nachweisen, dass er die Wohnung in der Zeit hätte schon wieder anderweitig verwenden können.

Sie sind endschuldigt und konnten die Wohnung erst nach der Genesung ausräumen.

Der Vermieter muss die Wohnung sicher vollständig renovieren. Das wird Zeit brauchen, in welcher der Vermieter die Wohnung nicht anderweitig vermieten kann.

Daher wird er nicht den Nachweis erbringen können, dass ihm Mieteinnahmen verloren gegangen sind.

Daher kann er auch keine Nutzungsentschädigung mehr verlangen.


2) Bekomme ich meine Kaution wieder (eine Monatsmiete)?

Soweit der Vermieter keine berechtigten Forderungen gegen Sie hat – und davon können wir derzeit ausgehen – muss er Ihnen die Kaution erstatten.

Sie müssen aber noch etwa 3 bis 6 Monate abwarten, bis der Rückzahlungsanspruch fällig ist. Dann machen Sie diesen schriftlich geltend.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

633 Bewertungen
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