Fristlose Kündigung noch vor Arbeitsantritt - was nun?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 1 Stunde
Hallo, folgende Situation:
Ich habe am 04.06. einen Arbeitsvertrag für Vollzeit in der KFZ Branche im Angestelltenverhältnis abgeschlossen. Dort war als Vertragsbeginn der 15.08. festgehalten.
Es gab aber eine mündliche Vereinbarung, dass ich erst am 23.08 anfangen soll, auf Grund von Betriebsferien. Dies kann auch von meinem Begleiter, der beim Tag der Unterzeichnung zugegen war bezeugt werden.
Ebenfalls kann die Aussage bezeugt werden, dass der Betrieb zwar schon am 16.08 wieder besetzt würde, aber nur um liegen gebliebene Aufgaben abzuarbeiten. Der Arbeitsbeginn zum 23.08 wäre davon unberührt.
Nun erhielt ich am 18.08 ein Einschreiben, mit meiner Fristlosen Kündigung. Begründung: Wegen nichterscheinen zum Arbeitsbeginn am 15.08.2010 (was übrigens ein Sonntag ist).
Fragen:
Im Vertrag steht folgende, durch Kugelschreiber geänderte Klausel:
4. Probezeit/Kündigung - Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis von beiden Teilen mit einer Frist von (1 Monat durchgesrtichen, ersetzt durch) "sofort" zum Monatsende gekündigt werden kann. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bzw. die Bestimmungen nach folgendem Tarifvertrag: (leer)
Ist dies rechtens?
Durch eine fristlose Kündigung würde ich eine drei monatige Sperre beim Arbeitsamt erhalten.
An dem Vertragsverhältnis möchte ich nach diesem Erlebnis nicht mehr festhalten.
Wie komme ich aus dieser Geschichte heraus, wenn sich zum 01.09 aber eine andere Arbeitsstelle ergeben würde? Denn durch Zufall hat sich bereits ein Termin zu einem Vorstellungsgespräch ergeben.
Diese Möglichkeit möchte ich mir um keinen Fall verbauen!
Fristlose Kündigung Arbeitsantritt nun?









