Fristlose Kündigung bei qualifizierten Zeitmietvertrag möglich?
| 09.05.2012 16:27 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Ich habe einen qualifizierten Zeitmietvertrag (575 BGB) für möblierten Wohnraum.
Im Vertrag ist eine Untervermietung sowie die ordentliche Vorzeitige Kündigung (Mietrecht) explizit ausgeschlossen. Der Vertrag läuft über 3 Monate und endet am 31. Juli.
Für den Wohnraum gibt es eine Bad-Mitbenutzung. Hierbei sind ein paar der anderen Mieter bei der Benutzung sehr unsauber. Desweiteren habe ich gerade ein besseres und güsntigeres Wohnangebot gefunden.
Aus diesem Grund will ich so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag herauskommen.
Dem Vermieter habe ich mitgeteilt, dass ich unbedingt zum 18. Mai ausziehen will. Er war einverstanden und sandte mir Selbstauskunftsbögen für neue Mieter ab dem 18. Mai zu.
Ich habe dem Vermieter gestern die Selbstauskunftsbögen von 5 Interessenten übersandt (email), die alle bereit waren, wie ich ab dem 18. Mai einen 3-monatigen Vertrag einzugehen. Darunter eine Interessentin mit einem Einkommen von 1300 Euro.
Heute schreibt (email) der Vermieter, er sei am 18. Mai im Urlaub und keiner der Interessten hätte ein ausreichendes Einkommen (die Miete beträgt 320 EUro).
Fragen:
Kann man die Untervermietung als vertragsgemäße Nutzung überhaupt vertraglich ausschließen? Bzw. bricht der §540 Abs 1. Satz 2 BGB jede Mietvertragsvereinbarung?
--> Wenn ja, kann ich bei der Verweigerung der Untermiete durch den Vermieter fristlos nach §543 Abs. 2 BGB kündigen?
--> Wenn nein, besteht sonst ein Weg, aus dem Vertrag möglichst ab sofort herauszukommen?
P.S.: Weil ich kurzfristig einen verlässlichen Rat brauche, bitte ich darum, dass meine Frage von einem RA/RAin beantwortet wird, die statt einer Nachfrage hier auf der Plattform auch eine kurze Nachfrage per Telefon akzeptiert. Dies würde mir sehr helfen.
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