Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
06.02.2012 15:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
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Wir haben großflächig Nässe und Schimmel in unserer Wohnung, was auch von einem Gutachter angesehen wurde und wobei dieser den Grund hierfür in der maroden Bauweise des Gebäudes gefunden hat.
Unser Vermieter hat erst auf ein zweites Schreiben unsererseits reagiert in dem wir diese Mängel angezeigt haben und uns in einem Schreiben zugesichert den Schaden schnellstens zu beheben. Nun ist die Fristsetzung von einem Monat zur Schadensbehebung abgelaufen. 2 Tage vor Ablauf der Frist hat uns der Vermieter angerufen und gesagt, dass alle nötigen Sanierungsarbeiten am 1.3. vorgenommen werden würden, diese aber 4-6 Wochen in Anspruch nehmen und wir während dieser Zeit auch nicht in der Wohnung verbleiben können (Gesundheitsgefahr durch den Schimmel). Er würde uns eine Wohnung stellen und wir müssten für die Zeit, die wir dort verbleiben keine Miete zahlen (nicht für unsere ´reguläre´ Wohnung und auch nicht für die gestellte). Wir haben gesagt, dass wir über sein Angebot nachdenken werden und ihn wieder anrufen werden.
Nun habe ich den Vermieter heute angerufen, um ihm mitzuteilen, dass wir sein Angebot nicht annehmen und die Wohnung aus wichtigem Grund fristlos kündigen wollen, da unsere Gesundheit durch den Schimmel gefährdet ist; ich habe mittlerweile eine starke allergische Reaktion und Atemprobleme. Am Telefon habe ich ihm daher gesagt, dass wir eine schriftliche Kündigung (Mietrecht) senden werden und innerhalb von 10 Tagen die Wohnung verlassen.
Der Vermieter meinte, dass er unsere Situation versteht und er sich darum kümmern würde, dass wir direkt eine Ersatzwohung gestellt bekommen würden, um dem Schimmel nicht länger ausgesetzt sein zu müssen.
Nun meine Frage: Müssen wir sein Angebot annehmen, oder können wir fristlos kündigen, nämlich aus dem Grund, dass unsere Gesundheit akut gefährdet ist? Welche Rechtsparagraphen greifen hier?









