Fristlose Kündigung aber wie?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt.
Ich habe folgende Frage.
Momentan bin ich in einer Firma als Angestelter Geschäftsführer beschäftigt, in dieser Firma haben sich in letzter Zeit ein paar Vorfälle ereignet die eine fristlose Kündigung als letzte möglichkeit rechtfertigen würden.
Da ich ja einen Angestelten GF Vertrag habe, ist die frage ob ich die kündigung des anstellungsverhältnisses und die GF kündigung in einem Schreiben verfassen kann?
Aber wie muss ich diese fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung schreiben um das diese nicht durch formfehler ungültig wird.
Ich hätte es jetzt so:
Sehr geehrter Max Blabla
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Anstellungsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt.
Desweiteren trete ich auch von meinem Amt als Geschäftsführer der xyz GmbH fristlos und mit sofortiger Wirkung zurück, hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt.
Um meine Situation einschätzen zu können, ein Auszug aus meinem Vertrag:
§ 9 Dauer, Kündigung
(1) Die Tätigkeit des Geschäftsführers beginnt am 15. Dezember 2008.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von 6 Wochen zu Quartalsende kündbar.
(3) Der Vertrag ist jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform nach § 126 BGB. Empfangszuständig für die Kündigung des Geschäftsführers ist der jeweilige Vorsitzende der Gesellschafterversammlung.
(5) Die Abberufung als Geschäftsführer bestimmt sich nach der Satzung der Gesellschaft sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Abberufung aus wichtigem Grund steht der Gesellschaft - Geschäftsführer kein Stimmrecht zu. Die Abberufung ist schriftlich auszusprechen. Sie gilt gleichzeitig als Kündigung des Anstellungsverhältnisses zu dem nächstmöglichen Termin.
Mit freundlichen grüßen, ihr fragender.









