Fristlose Kündigungsandrohung wegen Katzenhaltung in Mietswohnung
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (meine Freundin und ich) wohnen seit Oktober 2010 in einer Neubaumietswohnung. Im November haben wir uns dann eine kleine Katze zugelegt, welche sehr lieb und friedlich ist.
Wir hatten nicht genau in den Mietsvertrag geschaut und gedacht, das wäre alles kein Problem, da sie ja niemanden stört.
Vor ca. 3 Wochen hatten wir dann einen Wasserschaden in unserer Wohnung, dadurch das Klempner sowie Vermieter in die Wohnung mussten, ist ihnen die Katze aufgefallen.
Nun war heute ein Brief im Briefkasten von der Vermietungsgesellschaft, das wir bis zum 21.02 Zeit haben die Katze mit Nachweis zu entfernen oder wir eine fristlose Kündigung (Mietrecht) bekommen.
Ich habe direkt im Mietvertrag nachgeschaut, dort steht zu unserem Unglück das die Haltung einer Katze beim Vermieter angemeldet werden muss.
Genauer Absatz:
"Zur Haltung von Katzen bedarf der Mieter die Zustimmung des Vermieters."
Das ist alles, mehr steht dort nicht, außer das Kleintiere erlaubt sind und gefährliche Tiere wie Spinnen etc. verboten sind.
Ich habe dann direkt beim Geschäftsführer der Vermietungsgesellschaft angerufen. Er hat mich garnicht groß erklären lassen, sondern direkt damit angefangen, das es ihm, Wortlaut; scheiß egal ist ob die Katze friedlich, lieb, verschmust ist oder mit Messer und Gabel am Tisch sitzt. Es werden in dieser hochwertigen Anlage keine Katzen geduldet und da verlieren Sie lieber einen Mieter als eine Katze zu dulden.
Es gäbe andere Objekte in denen Katzen erlaubt wären, aber nicht in diesem in dem wir wohnen.
Das widerspricht sich ja mit dem was in dem Mietvertrag steht oder? Gut, wir haben nicht drauf geachtet und da viele Tiere beim Einzug gesichtet wurden, haben wir nicht weiter groß drüber nachgedacht.
Fakt ist das die Katze nichts kaputt macht oder jemanden belästigt, es ist eine reine Hauskatze.
Jetzt ist meine Frage, was sollen wir machen? Haben wir eine Chance die Katze zu behalten oder muss Sie wirklich entfernt werden? Ist die kurze Frist (21.02) bis zur fristlosen Kündigung (Mietrecht) überhaupt rechtens? Wenn wir Sie abgeben müssen, wollen wir wenigstens ein gutes zuhause finden. Sehr tierlieb scheinen die Personen in der Vermietungsgesellschaft nicht zu sein...
Ich hoffe Sie antworten mir zeitnahe, uns ist das ganze sehr wichtig, das die Katze uns sehr ans Herz gewachsen ist.
Fristlose Mietswohnung








