Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Fristlose.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Tage einen Transportauftrag mit einer Firma abgeschlossen für die ich Ware als Kurierdienst liefern soll. Jetzt hat sich jedoch herausgestellt das mein Auftraggeber hoch verschuldet ist und ein Insolvenzverfahren ansteht. Vorangegangene Rechnungen wurde nicht im vereinbarten Zeitraum gezahlt. Dort gab uns der Auftraggeber schon die Begründung ich kann momentan nicht zahlen. Desweiteren hat sich herausgestellt, dass der Auftraggeber, von welchem ich auch Fahrer gestellt bekommen kann Fahrer beschäftigt ohne Führerschein und ohne Arbeitsvertrag, ausserdem sind einige Fahrzeuge nicht versichert. Nun meine Frage wie kann ich den Transportauftrag fristlos Kündigen ohne, dass mir ein Schaden entsteht. Da ich von den Finanziellen Nöten, der Schwarzarbeit und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis kenntniss habe kann und will ich nicht mehr für dieses Unternehmen tätig sein. Sind dies Gründe für eine Fristlose Kündigung und kann ich auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Antwort geschrieben am 17.11.2010 22:55:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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Sie können nicht verpflichtet werden, eine Leistung für jemanden zu erbringen, der nachweislich Ihre Rechnungen voraussichtlich nicht bezahlen wird bzw. bereits in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß bezahlt hat (zudem hat er dieses ja auch Ihnen gegenüber bereits ausdrücklich geäußert).
Ein Schadensersatzanspruch setzt zunächst einen tatsächlich entstandenen Schaden voraus. Dass ein solcher aber überhaupt vorliegt, ist (zumindest) zweifelhaft, da Sie ja gerade deshalb kündigen, um einen Schaden zu verhindern.
In jedem Falle müssten Sie den konkreten Schaden nachweisen, um etwaige Ansprüche geltend machen zu können.
Zudem würde - selbst für den Fall, dass ein Anspruch bestehen würde - auch bereits dessen Durchsetzung nur schwer möglich sein.
Sollten Sie weitere rechtliche Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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