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Frage geschrieben am 26.12.2011 16:00:41

Fristen Erbe ausschlagen

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 614
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Im Schreiben vom Nachlassgericht, datiert vom 14.11.2011, zugegangen am 17.11.2011 wurde die 6-Wochenfrist festgehalten.

Wann ist der letzte Tag an dem das Erbe abgelehnt werden kann?


Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1.

Die Frist von sechs Wochen für die Erbausschlagung beginnt, sobald Sie vom Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt haben, bei testamentarischer Erbfolge allerdings frühestens mit Testamentseröffnung.


2.

Wenn ich davon ausgehe, daß Sie von der Erbschaft am 17.11.2011 Kenntnis erlangt haben, endet die Ausschlagungsfrist am 29.12.2011.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Gerhard Raab
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Telefon: 02234 - 6 39 90
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Fristen Erbe ausschlagen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-26
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