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Im Schreiben vom Nachlassgericht, datiert vom 14.11.2011, zugegangen am 17.11.2011 wurde die 6-Wochenfrist festgehalten.
Wann ist der letzte Tag an dem das Erbe abgelehnt werden kann?
Antwort geschrieben am 26.12.2011 16:27:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Frist von sechs Wochen für die Erbausschlagung beginnt, sobald Sie vom Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt haben, bei testamentarischer Erbfolge allerdings frühestens mit Testamentseröffnung.
2.
Wenn ich davon ausgehe, daß Sie von der Erbschaft am 17.11.2011 Kenntnis erlangt haben, endet die Ausschlagungsfrist am 29.12.2011.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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