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Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Frist gilt für eine Rücksendung einer Ware nach einem Widerruf. §357 Abs. 2 regelt zwar die Pflicht, nicht jedoch die Frist dazu.
Ich finde keinerlei §, wo explizit eine Frist zur Rücksendung der Ware festgelegt wird, leider auch kein Urteil dazu.
Was ist, wenn die Rücksendung 2 Wochen dauert, oder 4 oder sogar ein Jahr, weil ich es einfach immer vergesse und nach hinten schiebe.
Bin ich vor Mahnung durch den Händler überhaupt im Verzug, denn die Pflicht zur Rücksendung kann ich auch nach 1 Jahr noch erfüllen.
Vielen Dank.
Antwort geschrieben am 06.01.2011 16:30:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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die Frist zum Widerruf bei einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beträgt 14 Tage und ist in
§ 355 Absatz 2 BGB normiert.
Dies beschreibt lediglich die Widerrufsfrist.
Wenn Sie also bereits widerrufen haben, jedoch die Ware noch nicht zurückgesandt, dann beträgt die Rücksendungsfrist nach den allgemeinen Verjährungsregeln 3 Jahre (§§ 195 ff. BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
Also z.B. Widerruf 2010, Beginn der Verjährung 2011, Ablauf ist 2013. Der Händler kann also noch bis 2013 die Rücksendung der Ware verlangen.
Vor einer Mahnung des Herstellers sind Sie auch nicht im Verzug mit der Rücksendung, können also auch noch abwarten.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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