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Frage geschrieben am 02.10.2009 13:03:34

Freundin zieht in Wohneigentum ein - Konsequenzen?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1190
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

meine Freundin wird demnächst bei mir einziehen (ich bin der alleinige Eigentümer), und ihren Wohnsitz entsprechend ummelden.
Hat im Falle einer Trennung oder eines Streits ihre Wohnsitzmeldung bei mir irgendwelche Folgen, oder kann ich sie ggfs. wieder vor die Tür setzen?

Danke.


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Diese Antwort ist vom 2.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.10.2009 13:08:11
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Probleme bei einer Trennung könnten sich ergeben, wenn sich Ihre Freundin auf ein Untermietverhältnis berufen kann. Das wäre aber nur der Fall, wenn zwischen Ihnen vertragliche Vereinbarungen über die Zahlung von Miete getroffen würden - andernfalls kann sich Ihre Freundin bei einer Trennung nicht auf eine Kündigungsfrist berufen.

Sie werden Ihr aber, nach Treu und Glauben, auch dann eine angemessene Zeit für den Auszug geben müssen, in der Regel reichen 14 Tage dafür durchaus aus.

Sie werden Sie also nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen dürfen, müssen aber auch keine mehrmonatige Räumungsfrist setzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


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