Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema Freundin.
Hallo ,
meine Freundin wir seid längeren von einem Mann bedroht , sie hat auch ein Kind von ihm.
Er stalkt sie immer wieder und bedroht sie und droht damit zum Jugendamt zu gehen.
Dadurch das dieser Mann sie so fertig macht hat sie auch drogen genommen um wach zu bleiben weil sie angst um ihr kind hat und das alles sonst nicht aushält.
Der Mann hat auch Frau und Kind , und zwingt Sie mit ihm zu schlafen obwohl sie das gar nicht will.
Er macht sie richtig fertig.
Sie hat einfach viel zu viel angst das ihr das kind weggenommen wird.
Sie hat aber jetzt aufgehört mit den Drogen weil ich für sie da bin.
Und wenn ich sage sie soll zum anwalt gehen tarut sie sich nicht , da der Mann damit droht sie um zubringen.
Antwort geschrieben am 02.01.2011 14:51:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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hier kann man Ihrer Freundin nur empfehlen, sich einem Anwalt anzuvertrauen und dann die entsprechenden Schritte einzuleiten:
Sofern Ihre Freundin auf Drogenkonsum verzichtet, ist dieses sicherlich der einzig richtige Weg, dem Kindeswohl zu dienen, da Beides nicht passt; hierzu sollte - sofern erforderlich - eine ärztliche Aufsicht und Manifestation erfolgen, damit diese Abstinenz bei Bedarf nachgewiesen werden kann. Auch braucht die Freundin insoweit sicherlich keine Angst für den Mitarbeitern des Jugendamtes haben, da aus von dieser Siete immer begleitende Hilfe dann gewährleistet ist, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Dieses alles sollte mit einem Anwalt besprochen werden; da dieser der Verschwiegenheitspflicht untersteht, braucht Ihre Freundin insoweit auch keine Angst haben, dass der Kollege irgendetwas ohne oder gegen ihren Willen in die Wege leiten wird.
Daneben werden dann auch die weiteren Schritte gegen den Kindesvater besprochen werden können:
Zivilrechtlich käme hier eine Unterlassungsverfügung in Betracht, mit dem eie totale Kontaktsperre erfolgreich durchgesetzt werden können. So könnte dann der notwendige Anstand geschaffen werden.
Strafrechtlich käme sicherlich die Stellung eines Strafantrages in Betracht, da neben dem strafrechtlich relevanten Stalkking zumindest auch eine Nötigung vorliegt.
Zusätzlich kann man auch sicherlich eine Bedrohung nach § 241 StGB annehmen, wenn tatsächlich mit dem Tode gedroht worden ist.
Dieses alles sollte, zusammen mit der zivilrechtlichen Unterlassung im Einzelnen besprochen werden, so dass Ihre Freundin mit Ihnen zusammen unbedingt eien Anwalt aufsuchen sollte; der Kindesvater wird zunächst von diesem - notwendigen - Besuch keine Kenntnis erhalten.
Hier muss sich Ihre Freundin dringend vor Augen halten, dass nur mit der Unterbindung eines solchen Verhaltens des Kindesvaters sie ihre Ruhe bekommen und auch das Kindeswohl herbeigeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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