Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.03.2010 22:54:49

Freundin illegal in Italien - wie heiraten?

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2515
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema Freundin.
Hallo,

mich beschäftigt folgende Frage: Ich bin Deutscher und meine Freundin ist Peruanische Staatsbürgerin. Sie lebt seit zwei Jahren in Italien. Sie ist damals legal nach Europa eingereist (Touristenvisum) und arbeit dort nun illegal im Pflegebereich. Ihr "Arbeitgeber" hat für sie nun eine Arbeitserlaubnis beantragt. Dies ist (oder war) in Italien im Moment möglich, da eine Art Legalisierungsprogramm läuft. Sie ist dafür angemeldet und demnach auch bei den Behörden bekannt. Zumindest hat ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubniss beantragt. Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, dann kann man davon ausgehen, dass einer Heirat in Italien oder auch hier nichts im Wege steht, oder? Da die Ausstellung der Arbeitserlaubniss aber sehr lange dauert bzw. die Zustimmung nicht sicher ist suchen wir nach Wegen vorher zu heiraten.Welche Möglichkeiten einer Hochzeit gibt es dann? In Italien so zu Standesamt zu gehen wird ja nicht möglich sein, oder?

Könnte eventuell der Ausweg über die USA helfen, da auf Ihrer Seite ein Touristenvisum für die USA bis 2015 vorliegt. Eine Hochzeit dort (Las Vegas, Californien oder New York) sollte eigentlich möglich sein, oder? Problem dabei wird allerdings die Ausreise aus der EU sein? Dabei müsste das abgelaufene Visum auffallen, oder? Wenn nein, und ein Trauung in den USA vollzogen wurde ist es dann möglich ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen? Gibt es Chancen, dass dieses Visa genehmigt wird obwohl der illegale Aufenthalt zuvor dann ja bekannt wird? Ist es möglich, z.B. direkt nach der Hochzeit bei einem deutschen Konsulat in den USA dieses Familienzusammenführugsvisum zu beantragen. Wie lang dauert dann eine Ausstellung im Normalfall?

Oder gibt es noch andere Wege? Ergänzend ist noch zu sagen, dass bei ihr ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts in Lima vorliegt.

Ich hoffe, Sie können mir bei der ein oder anderen Fragestellung behilflich sein.

Grüße aus Süddeutschland.
Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß swifter21


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.03.2010 08:59:00
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 103
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

in vielen europäischen Nachbarländern gibt es in regelmäßigen Abständen sogenannte Amnestien für illegale Einwanderer. Im Rahmen dieser Legalisierungsprogramme der Regierungen werden den Illegalen nationale Aufenthaltspapiere erteilt. Voraussetzung für die Gewährung der Amnestie ist zumeist, dass die Illegalen einen Antrag auf Legalisierung ihres Aufenthaltsstatus bei der zuständigen (in Ihrem fall italienischen) Meldebehörde stellen, einen festen Arbeitsvertrag haben und straffrei sind.

Erhält Ihre Freundin von der italienischen Regierung im Rahmen des Legalisierungsprogramms Aufenthaltspapiere, so kann sie mit diesen Papieren jedenfalls für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 3 Monaten auch nach Deutschland einreisen, da die Schengenstaaten aufgrund des Schengener Abkommens die von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel gegenseitig anerkennen.

Eine Eheschließung sollte dann am besten in Italien erfolgen, alternativ auch in Dänemark. In Deutschland ist eine Eheschließung mit einem nicht EU-Ausländer sehr langwierig, da es das deutsche Recht vorsieht, dass ein Ausländer für eine Eheschließung grundsätzlich ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes vorlegen muss. Stellt das Heimatland solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht aus, muss ein aufwändiges und langwieriges Befreihungsverfahren vor dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht (OLG) durchgeführt werden, welches mehrere Monate dauern kann. Am Ende dieses Verfahrens spricht das OLG die Befreihung von dem Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses aus. Erst dann kann geheiratet werden. In den meisten europäischen Nachbarstaaten ist die Eheschließung schneller und unbürokratischer möglich, als in Deutschland.

Von einer Ausreise aus der EU ohne gültige Aufenthaltspapiere ist absolut abzuraten. Es wird am Flughaften mit Sicherheit auffallen, dass Ihre Freundin keine gültigen Papiere hat. Der illegale Aufenthalt, bzw. die Ein- und Ausreise aus Italien ohne gültige Papiere stellt wohl ebenso wie in Deutschland einen Straftatbestand dar. Ihre Freundin riskiert auf diese Weise, dass sie ausgewiesen oder sogar abgeschoben wird. Folge solcher aufenthaltsbeendender Maßnahmen wäre eine Einreisesperre für den gesamten Schengenraum. Eine Heirat/ Familienzusammenführung wäre dann nur noch von Peru aus möglich.

Wenn Sie nach Legalisierung Ihrer Freundin in Italien eine Eheschließung in Italien oder Dänemark herbeigeführt haben, muss diese von den deutschen Behörden anerkannt werden. Ihre Freundin erhält dann als Ihre Ehefrau einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 AufenthG als Ehefrau eines Deutschen. Nach 3 Jahren Ehe kann sie eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) bekommen.

Taunusstrasse 10
63067 Offenbach a.M.
Tel: (069) 85003383
Fax: (069) 83003543

Zweigstelle Wiesbaden

Weidenbornstrasse 8 a (direkt hinter dem Justizzentrum)
65189 Wiesbaden
Tel.:(0611) 24044158
Fax: (03212) 8500333

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 04.03.2010 09:08:56

Ich würde Ihnen raten, sich einmal einen Termin bei einem italienischen Rechtsanwalt geben zu lassen. Dieser kann Ihnen möglicherweise noch weitergehenden Rat bezüglich einer Eheschließung in Italien geben, bevor Ihre Freundin das Legaisierungsprogramm durchlaufen hat. Mir ist bekannt, dass eine Eheschließung z.B. in Spanien bei Vorlage einer Meldebescheinigung und eines gültigen Passes möglich ist.

Ich hoffe, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Ausländerrecht letzten Monat:

18
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Freundin   illegal   Italien   heiraten?