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Freundin ausgezogen Möbel stehen in der Wohnung


| 09.01.2006 11:05 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von




Sehr geehrte Anwälte,

ich hab mich vor kurzem von meiner Lebensgefährtin getrennt, mit ihr hatte ich vereinbart das ich die Miete, auch während der Zeit der Kündigungsfrist, übernehme und Sie schnellstmöglich aus der Wohung auszieht.
Nun hält sie sich an die Vereinbarung nicht mehr hat den Mietvertrag bereits einseitig gekündigt, dieser Kündigung (Mietrecht) ich auch noch zustimmen muss, und will auch in dieser Zeit (3 Monate) die Möbel weiter stehen lassen ganz geschweigend davon das Sie in dieser Zeit noch freien Zugang zu der Wohnung hat.
Dieses ist mir nun gar nicht mehr so recht da ich mir auch schon neue Möbel bestellt habe und ich dann nicht weiß wo
ich mit den neuen Möbeln hinsoll.

Gibt es eine Möglichkeit das Sie vor Ende der Kündigungsfrist die Möbel aus der Wohnung entfernen muß und zu untersagen ohne meine Erlaubnis die Wohnung zu betreten?

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 414 weitere Antworten zum Thema:
Wohnung Freundin ausgezogen stehen
Antwort vom
09.01.2006 | 11:11
Sehr geehrter Fragesteller,

prinzipiell gibt es die Möglichkeit nicht, da Ihre ehemalige Lebensgefährtin Mieterin der Wohnung ist und gewisse Rechte hat. Bedenken Sie aber zunächst, dass Ihre ehemalige Lebensgefährtin auch Pflichten hat, nämlich die Zahlung von Mietzins. Fordern Sie sie umgehend auf, die Mieten hälftig zu übernehmen, welche Sie bisher alleine gezahlt haben. U. U. kann dadurch eine Einigung herbeigeführt werden.

Eigentlich haben Sie sich mit ihr eine vertragliche Regelung geschlossen, auf Grund derer Sie den Abtransport der Möbel verlangenb können. Fraglich ist, ob sich diese Vereinbarung beweisen lässt. Sofern Sie eine schriftliche Vereinbarung vorweisen können, stehen Ihre Chancen gut. Ohne beweisbare Vereinbarung sieht es sehr schlecht aus.

Mein Vorschlag: Fordern Sie die Dame auf, entsprechnd der am XY geschlossenen Vereinbarung, die Möbel aus der Wohnung bis zum xy zu räumen. Teilen Sie ihr mit, dass Sie sich nach fruchtlosem Ablauf der Frist nicht an die Vereinbarung gebunden fühlen und dann umgehend den durch sie zu zahlenden Mietzins einfordern werden.

Mit freundlichem Gruß
H. Momberger

Nachfrage vom Fragesteller 09.01.2006 | 12:37

Sehr geehrter Herr Momberger,

vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort.
Dürfte ich jedoch die Möbel abbauen und z.B. auf dem Dachboden sachgemäß einlagern bzw. auf meine Kosten eine Möbelspedition damit
beauftragen diese Geschichten für mich zu erledigen oder mach ich mich damit Strafbar??
Weil faktisch wohnt meine ehemalige Partnerin nicht mehr hier

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 09.01.2006 | 12:49

Sie machen sich strfabar, wenn Sie die Möbel beschädigen. Die Sachentziehung ist "nur" ein zivilrechtliches Problem. Allerdings ist eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung gegeben, wenn die Zusammensetzung der auseinandergebauten Möbel eine gewisse Mühe erfordert. Am besten lagern Sie sie am Stück ein oder bauen sie nur in so weit auseinander, als das man sie sehr schnell und einfach (!!!) wieder zusammensetzen kann!

Mit freundlichem Gruß
H. Momberger

Bewertung des Fragestellers 2009-07-06 | 13:45


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"Hallo Herr Bartels, das war ein sehr netter Kontakt. Ich habe einen fundierten und verständlichen Rat erhalten, der die Sache von mehreren Blickwinkeln aus gut beleuchtet. Die konkrete Risikobewertung war interessant. Man konnte merken, dass dies nicht nur eine Routineantwort war - ich habe etwas dazugelernt. Vielen Dank und freundliche Grüße"
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