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Frage geschrieben am 29.06.2011 02:15:17

Fremdwährungskonto

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1169
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,
ich habe bei meiner Hausbank ein Fremdwährungskonto mit NOK. Die Ein- und Auszahlungen können nur über mein Girokonto in Euro abgewickelt werden.
Meine Frage:
Im Falle eines Zerfall des Euros oder einer Währungsreform ist dann der Betrag in NOK auf dem Fremdwährungskonto sicher oder nicht, da ja die Abwicklung nur in Euro über das Girokonto möglich ist.Mein Bankberater war mit dieser Frage überfordert.


Antwort geschrieben am 29.06.2011 08:06:17
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Entsprechende Kundeneinlagen sind über der gesetzlichen Entschädigungsanspruch geschützt. Dies wird in dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gereglt.

Die Absicherung beträgt seit 01.01. 2011 bei Einlagen bis zu 100.000 Euro 100%.

Allerdings tritt der Entschädigungsfall mit einem Anspruch auf Absicherung dann ein, wenn die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen formall festellt, dass eine Bank oder Sparkasse die Kunden einlage nicht mehr zurückzahlen kann.

Eine Entschädigung tritt nicht ein, wenn eine Währungsreform oder ein Verfall des Euros eintritt.

Da laut den Bestimmungen der Bank eine Aus- und Einzahlung des NOK Kontos nur über das EUR Konto möglich ist, besteht aufgrund des Umrechnungserfordernis ein entsprechendes Währungsrisiko. Dieses Währungs- oder Umrechnungsrisiko können Sie aus meiner Sicht nur dadruch begrenzen, in dem Sie ein NOK Konto bei einer norwegischen Bank mit einer Zweigniederlassung in Deutschland eröffnen auf dass Sie auch Aus- und Einzahlungen in NOK vornehmen können.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Fremdwährungskonto | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-07-01
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