Muß ich das dulden?
Antwort geschrieben am 21.10.2011 13:22:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Wenn die Baufahrzeuge nur über die Privatstraße zu dem Baugrundstück gelangen können, werden Sie die Nutzung der Straße dulden müssen. Dem Eigentümer steht dann nämlich ein Notwegerecht zu.
Anders wäre es, wenn die Hauptstraße ebenfalls zur Anfahrt zur Verfügung stünde. Aber das ist nach Ihrer Schilderung ja nicht der Fall.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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Robert-Perthel-Str. 45
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