Frage geschrieben am 26.10.2009 11:03:26
Fremden Artikel in Auktion versteigert
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1080Habe in einer Internet Auktion einen Fremden Artikel versteigert, Der Rechtmäßige Besitzer hat das Fahrzeug allerdings schon während der Auktion verkauft und mir erst zu spät Bescheid gegeben so das ich die Auktion nicht mehr vorab beenden konnte.
Jetzt pocht der Käufer darauf den Artikel trotzdem zu bekommen.
Was kann ich jetzt tun?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.10.2009 11:29:02
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt:
Da der Eigentümer des Fahrzeugs dieses während der Auktion anderweitig verkauft hat, ist es Ihnen unmöglich, dem Ersteigerer das Fahrzeug zu übergeben und zu übereignen. Aus diesem Grunde besteht ein Anspruch des Ersteigerers gegen Sie auf Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs gemäß § 275 Abs. 1 BGB wegen Unmöglichkeit nicht.
In Betracht kommt zwar ein Schadensersatzanspruch des Ersteigerers gegen Sie nach §§ Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht">283, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280 Abs. 1 BGB. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn Sie die Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung an dem Fahrzeug nicht zu vertreten haben. Dies ist nach Ihrer Schilderung der Fall, da Sie von dem anderweitigen Verkauf des Fahrzeugs erst zu einem Zeitpunkt erfahren haben, als Ihnen eine Beendigung der Auktion nicht mehr möglich war. Im Hinblick auf einen möglichen Schadensersatzanspruch des Ersteigerers können Sie sich also entlasten.
In der Hoffnung, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heuser
Rechtsanwalt
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